Schön guten Abend meine lieben Anwälte,
Ich bzw. ein Freund von mir hat ein großes Problem mit der Führerscheinstelle
Zum Thema:
Führerschein wegen Trunkenheit abgeben müssen, Wellenreiterkurs,MPU, Nachbereitungs Kurs gemacht usw.
Frist für das Fahrverbot Läuft am Fr.24.02.2012 um 24 Uhr ab, jetzt sagt das Amt er muss am Mo.27.02.2012 sein Führerschein abholen und darf erst dann wieder fahren
Meine frage :
Ist das wirklich so das er erst am Montag wieder fahren darf oder muss das Amt sicherstellen das er am Freitag wieder los legen darf
So wie ich das sehe kann er auch am Freitag um 24:01 hren auch wenn er den Führerschein nicht in der Hand hält .
Das ist dann ja nur fahren ohne Ausweispapiere und kostet 10€
Hab ich jetzt so recht oder nich wenn ja dann bitte ich darum mir das in einem Gesetzestext wieder zu geben
Vielen dank im voraus
Erst mit Aushändigung des
Erst mit Aushändigung des Führerscheines und Unterschrift wird die Fahrerlaubnis neu erteilt.
Fährt er vorher ist dies fahren ohne Fahrerlaubnis, und muss beim erwischt werden erst gar nicht den Führerschein am Montag abholen.
Und wie kommst du darauf das das Amt sicherstellen muss, dass er die Fahrerlaubnis "pünktlich" erteilt bekommt ?
Gesetzestext zum Nachlesen findest du in der FeV.
Neuen Kommentar schreiben