Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Film,zu schnell

hallo,man hat mich auf der Autobahn von hinten gefilmt,habe rechts überholt,dann kamen Geschwindigkeitsbegrenzungen:100:80:60,bei 100 bin ich mit 150 hineingefahren und war am bremsen,usw.der Zivilwagen schloss auf bis er hinter mir war,in dem 60er Bereich,der Film zeigte beim Aufschliessen max 97 an,soweit ich das sehen konnte.Ich bin mir aber sicher,nicht so schnell gefahren zu sein.Ich habe mir den Ort nocheinmal angeschaut,vomSchild 100 bis zum Schild 60 sind es gerade mal 400 meter.Ist das zulässig?Das rechtsüberholen wurde nicht geandet,nur die Geschwindigkeitsübertretung,40 kmh/180 €/1 Monat ohne.Kann man was machen?

Gespeichert von Gast am/um

Wenn keine Voreintragungen in Flensburg gegeben sind, gilt:

Übertretung 41 bis 50 km/h: 100 EURO und 1 Monat Fahrverbot. Vielleicht besteht aber die Möglichkeit von dem Fahrverbot gegen Erhöhung der Buße abzusehen. Lassen Sie sich dazu von einem RA beraten.

Übertretung bis 40 km/h: 75 EURO und KEIN Fahrverbot.

Bei Ihnen wird der Vorwurf wohl lauten, Sie seien 145 km/h gefahren. Also droht ein Fahrverbot.

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