Hallo, hatte gestern einen Unfall auf einem Supermarktparkplatz. Die Polizei hat diesen aufgenommen und ist der Meinung, dass nur ich Schuld habe, weil ich rechts vor links verletzt habe. Ich sage, der von rechts kommende war zu schnell und unaufmerksam. Er hat mein Auto am Kotflügel und an der Stoßstange hinten (hinter dem Rad) getroffen. Ich meine, ich war schon fast vorbei. Er sagt, ich hätte ihm die Vorfahrt genommen und sei zu schnell gefahren. Das bin ich nicht. Ich habe ihn nicht kommen sehen. Die Stelle war normal (un-)übersichtlich wegen parkender Autos. Ich kann mir nicht vorstellen, die alleinige Schuld zu bekommen.
Auf dem Parkplatz eines
Auf dem Parkplatz eines Supermarktes gilt in der Regel nicht die Vorfahrtsregel rechts vor links, sondern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, so daß regelmäig eine gute Chance besteht, die Hälfte des eigenen Schadens ersetzt zu erhalten.
Zwei Dinge sind zu klären:
1. die möglich Ausschilderung des Parkplatzes
2. Hinweise aus der polizeilichen Unfallaufnahme auswerten.
Zumindest das letztere geht ohne RA nicht, da Sie kein Recht auf Akteneinsicht haben.
Grundsätzlich meine ich, dass Ihre Chancen nicht schlecht stehen, schon wegen des von Ihnen beschriebenen Schadens.
Vielen Dank für die
Vielen Dank für die detaillierte Antwort! Werde zum RA gehen.
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