Ich kaufte im Okt. 2003 einen Gebrauchten BMW Bj 93 bei einen Händler.
Im Nov.2003 blieb der Wagen wegen eines defekten Motorsteuergerät (N.Preis ca. 700,-€)
stehen.
Der Händler weißt dazu jede Gewährleistung von sich und behauptet-es handelt sich nach desen Meinung um ein Verschleißteil,was bei einen: "derart"alten Auto vorkommen kann.
Doch die Krönung der Frechheit war,das man mir damals eine völlig marodes Ersatzrad (Felgenbett gebrochen) in den Kofferaum legte wo auch noch ein neuer Reifen aufgezogen war.
Wie steht es mit meinen Recht-diesen Händler zu verklagen?!
Fragen Sie eine Fachwerkstatt
Fragen Sie eine Fachwerkstatt, ob die Wertung des Verkäufers - üblicher Verschleiß - bestätigt wird. Wenn ja, liegt leider kein Sachmangel vor.
Bezüglich des Ersatzrades gehört eine intakte Felge eigentlich zur Ausstattung. Fordern Sie den Verkäufer unter Fristsetzung, den insoweit bestehenden Mangel zu beheben. Verstreicht die Frist ohne Ergebnis, sollten Sie sich einen Anwalt suchen.
MfG
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