Die deutsche Anwaltauskunft: Darauf können Sie sich verlassen.
24h pro Tag / 7 Tage die Woche 0180 5 18 18 05
Festnetz 0,14 Euro/Min.
Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.
Nach dem Verkehrsunfall.
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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.
Sie brauchen Beistand.
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In Verkehrsstrafsachen ist eine sachgerechte Verteidigung ohne Hilfe eines Verkehrsanwalts kaum möglich.
Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...
Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.
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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wer für den Schaden aufkommt.
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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.
Wer den Sachverständigen beauftragt.
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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.
Hallo, ich habe eine Frage, wann verjähren Schadensersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall nach spanischem Recht? Wie bei uns nach 3 Jahren?
Schon im Voraus vielen Dank!!!
Chris
Ähem, also bei uns verjähren Schadensersatzansprüche auf keinen Fall pauschal nach 3 Jahren! Die Frist kann je nach Fallgruppe bis zu 10 Jahren betragen und beginnt auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Spanisches Recht ist mir leider total fremd. Wie wär's mit mongolischem Kriegsrecht? Da kenne ich mich aus! MfG
Entschuldigung, aber das ist absoluter Blödsinn!
Es gilt natürlich nur spanisches Recht. Es gibt kein europäisches Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht.
MfG
Mal auf die Idee gekommen, dass man für falsche Antworten haften könnte?
Strafrecht hat nichts mit der Frage von Schadenersatzansprüchen zu tun.
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel kürzer als bei uns. Die Ausnahmen gelten seit Ende 2009 wenn unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Deutsche beteiligt sind.
Ähem, also bei uns verjähren
Ähem, also bei uns verjähren Schadensersatzansprüche auf keinen Fall pauschal nach 3 Jahren! Die Frist kann je nach Fallgruppe bis zu 10 Jahren betragen und beginnt auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Spanisches Recht ist mir leider total fremd. Wie wär's mit mongolischem Kriegsrecht? Da kenne ich mich aus! MfG
Da Spanien EU-Land ist, gilt
Da Spanien EU-Land ist, gilt auch EU-Recht bzw. es kan das deutsche Strafrecht angewendet werden.
Entschuldigung, aber das ist
Entschuldigung, aber das ist absoluter Blödsinn!
Es gilt natürlich nur spanisches Recht. Es gibt kein europäisches Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht.
MfG
was für ein Blödsinn
Mal auf die Idee gekommen, dass man für falsche Antworten haften könnte?
Strafrecht hat nichts mit der Frage von Schadenersatzansprüchen zu tun.
Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel kürzer als bei uns. Die Ausnahmen gelten seit Ende 2009 wenn unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Deutsche beteiligt sind.
Au weia.
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