Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Gibt es einen Unterschied zwischen KFZ-Halter und KFZ-Besitzer

Hallo,

meine Mutter möchte sich ein Auto kaufen aber nur unter der Bedingung das ich für alle Kosten,
für KFZ-Steuer, Autoversicherung u.s.w aufkomme und ich in allen scheinen und Briefe stehe!
Denn Sie hat keinen Führerschein und ich sollte sie immer hin- und herfahren und besorungen mit dem Fahrzeug machen!
So stellt sich meine Frage: Muß man aus rechtlicher Sicht als KFZ-Besitzer auch gleichzeitig KFZ-Halter sein???
Denn ich müßte das Fahrzeug auf meinem Namen anmelden und eine KFZ-Versicherung abschließen!

Gruß

Peter

Gespeichert von Gast am/um

Kfz-Halter rund Besitzer (Sie meinen sicher Eigentümer) können verschiedene Personen sein.

Gespeichert von Gast am/um

Hallo Peter,

mir geht es genauso, habe mich heute mit dieser frage an`s forum gewandt
wir haben versucht das auto auf mich zu zulassen obwohl mein vater der besitzer ist.
doch das straßenverkehrsamt weigert sich das so anzunehmen. die sagen, daß im brief der gleiche name wie im schein stehen muß

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=9

unter diesem link, den mir eine freundin geschickt hat steht drin, daß der brief keine rechtsbegründende bedeutung hat. es ist eine beweisurkunde und verbrieft nicht das eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen sicherung dadurch, daß sein fehlen den guten glauben des erwerbers ausschließt ( BGH NJW 781854 ua )

vielleicht hilft das weiter

Gespeichert von Gast am/um

Allgemein gültige Definition des Halterbegriffs:
"Halter ist, wer das KfZ für eigen Rechnung gebraucht." Wer also die Kosten bestreitet sowie die Verwendungsnutzung zieht und über das Fahrzeug nicht nur vorübergehend verfügen kann ist Halter (BGH NJW 97,660)

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