Hallo,
meine Mutter möchte sich ein Auto kaufen aber nur unter der Bedingung das ich für alle Kosten,
für KFZ-Steuer, Autoversicherung u.s.w aufkomme und ich in allen scheinen und Briefe stehe!
Denn Sie hat keinen Führerschein und ich sollte sie immer hin- und herfahren und besorungen mit dem Fahrzeug machen!
So stellt sich meine Frage: Muß man aus rechtlicher Sicht als KFZ-Besitzer auch gleichzeitig KFZ-Halter sein???
Denn ich müßte das Fahrzeug auf meinem Namen anmelden und eine KFZ-Versicherung abschließen!
Gruß
Peter
Kfz-Halter rund Besitzer (Sie
Kfz-Halter rund Besitzer (Sie meinen sicher Eigentümer) können verschiedene Personen sein.
Hallo Peter,
Hallo Peter,
mir geht es genauso, habe mich heute mit dieser frage an`s forum gewandt
wir haben versucht das auto auf mich zu zulassen obwohl mein vater der besitzer ist.
doch das straßenverkehrsamt weigert sich das so anzunehmen. die sagen, daß im brief der gleiche name wie im schein stehen muß
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=9
unter diesem link, den mir eine freundin geschickt hat steht drin, daß der brief keine rechtsbegründende bedeutung hat. es ist eine beweisurkunde und verbrieft nicht das eigentum am Kfz, sondern bezweckt dessen sicherung dadurch, daß sein fehlen den guten glauben des erwerbers ausschließt ( BGH NJW 781854 ua )
vielleicht hilft das weiter
Allgemein gültige Definition
Allgemein gültige Definition des Halterbegriffs:
"Halter ist, wer das KfZ für eigen Rechnung gebraucht." Wer also die Kosten bestreitet sowie die Verwendungsnutzung zieht und über das Fahrzeug nicht nur vorübergehend verfügen kann ist Halter (BGH NJW 97,660)
Neuen Kommentar schreiben