Hallo,
Sonntag Nacht löste sich ein LKW Reifen auf der BAB und traf genau auf den Ford Mondeo von meinem Bruder.
Es ist ein Mondeo 1.8 16V MkII BJ'98 Ghia, Automatik-Schaltung, Klima-Automatik, Park-Distance,etc...85tkm , HU/AU 04/2007 neu, Zahnriemen neu, Bremsen nagelneu
Die gegnerische Versicherung hat gleich Zahlungswilligkeit zugesichert.
Wir haben dann gleich am nächsten Tag von der Dekra den Mondeo begutachten lassen. Bei dem Gutachten kam folgendes heraus:
Reparaturkosten: ca. 10.000€
Restwert: 760€
Wiederbeschaffungswert: 3900€
->wirtsch. Totalschaden
Nun haben wir das Problem, dass wir im Umkreis von 100km (Rhein-Main) kein vergleichbares Auto in diversen Autobörsen zu diesem Preis finden können.
Der Gutachter meint, dass man ja nicht Anspruch auf ein gleiches Auto hätte, sondern ein vergleichbares. So müsse man halt auch eine Basis-Ausstattung oder höhere Laufleistung in Kauf nehmen. Der Gutachter hat laut eigener Aussage bei mobile.de ein paar Angebote gefunden. Allerdings hat er kein Auto zeigen können, welches nun wirklich mit dem Unfallwagen vergleichbar wäre. Ebenso hat er nicht darauf geachtet, wer der Verkäufer ist, sodass da auch einige dubiose Export-Händlerangebote dabei waren.
Ich finde, dass der Wiederbeschaffungswert einfach zu niedrig angesetzt ist.
Laut autobudget.de erhalte ich einen Händler-Vk von EUR 4.650,-
Natürlich sagt die Schwacke-Liste was anderes, aber wenn der Markt doch andere Preis vorgibt...
Was würden Sie vorschlagen, damit wir ein vernünftiges vergleichbares Auto erhalten können, ohne selbst was draufzulegen? Können wir eigentlich ein Gutachten anfechten, welche selbst von uns in Auftrag gegeben wurde?
Grüße
Holger
Sie hätten vorher mal
Sie hätten vorher mal nachsehen sollen, welche Organisation hinter der Dekra steckt....die Versicherungswirtschaft!!!
Noch Fragen?
Hallo,
Hallo,
wir hatten bis jetzt eigentlich ein neutrales Bild von der Dekra, da sie ja auch bei Gebrauchtwagenkäufen etc. hilft.
Nun ist halt das Kind in den Brunnen gefallen, das nächste Mal sind wir schlauer.
Was kann man nun tun? Das Gutachten mit Hilfe eines Anwalts anfechten? Oder sollen wir versuchen nochmal mit dem Gutachter zu sprechen, dass er vielleicht mal eine richtige Marktanalyse macht.
Grüße
Holger
Ich würde den Gutachter mal
Ich würde den Gutachter mal darauf ansprechen, ob er eigentlich weiss, von wem er bezahlt wird...nämlich Ihne. Problem ist, dass das Gutachten der Versicherung vermutlich schon vorliegt.
Hallo,
Hallo,
mittlerweile kam das gutachten per Post. Der Gutachte rhat tatsächlich vergessen die Klimaautomatik als Zusatz zu vermerken, und hat statt dessen eine manuelle Klima angegeben.
Der Gutachter scheint sich wohl echt nur an mobile.de zu orientieren, denn er hat heute wieder zwei Autos genannt, von denen er meinte, dass die vergleichbar wären. Der eine hat aber nur ne GLX-Ausstattung und keine Automatik und der andere hat ne kaputte Stoßstange, WSS hat nen Riss und die Kopfstützen werden noch gesucht ...
Wir haben der Versicherung nun mitgeteilt, dass wir das Gutachten anfechten. Ebenso haben wir dies dem Gutachter mitgeteilt. nun meinte er, dass er die Beträge nochmal überdenken wird und sich direkt mit der Versicherung absprechen wolle. Er hat nun wohl gemerkt, dass wir nicht einfach die Kohle einsacken wollen und das Auto für billig reparieren lassen, sondern uns echt nach einem Ersatzwagen umschauen.
Frage: Sollen wir nun auf eigene Kosten ein anderes Gutachten erstellen lassen (Freunde haben uns Gutachter empfohlen), einen anderen Sv nach dem WBW befragen, oder besser erstmal abwarten? Als Wiederbeschaffungszeitraum wurde 10 Tage ab Erhalt des Gutachtens angegeben.
Übringes laut dat(über ADAC-Homepage) hat der Mondeo in der Ausstattung einen VK-Wert von 4620,-€
Laut Schwacke.de erhalte ich folgende Werte:
Händler-Einkaufswert inkl.MwSt.: EUR 4.050,-
Händler-Verkaufswert inkl.MwSt.: EUR 4.900,-
Wobei hier das Automatikgetriebe nicht miteingerechnet ist, da Schwacke es bei diesem Motor irgendwie nicht zur Auswahl hat. Wahrscheinlich weil beim 1.8 irgendwann die Automatik aus dem Programm genommen wurde.
Mit einem anderen Motor ergibt der Zuschlag für Automatik im VK 250,-€
Jedenfalls sind ALLE Werte über dem des Gutachters mit 3900,-€ inkl. MwSt. *arrgghh*
Wäre für Tipps fürs weitere Vorgehen echt dankbar. Der Gang zur Dekra war schon Fehler genug...
Grüße
Holger
Sachverständigen-Wiederbeschaffungswert ist nicht ausreichend
BGB 249
sieht vor, dass der Geschädigte so gestellt wird, wie vor dem Ereignis. (absolute poliz. festgestellte Unschuld, da frz. LKW gegen ordentlich parkendes Fahrzeug gefahren).
Zu dem vom SV festgestellten WB-Wert kann kein vgl. Fahrzeug erworben werden. Was konkret heißt vergleichbar? Ist ein Fahrzeug mit 80 000 km mit einem 200 000/300 000 km Fahrzeug vergleichbar?
Ist ein makelloser Garagenwagen mit einem Rostauto vergleichbar?
Muss ein SV sein Gutachten korrigieren, wenn zu dem WB-Wert kein Auto gefunden werden kann.
Muss ein SV vergleichbare Fahrzeuge nachweisen?
(Was ist, wenn er sich weigert)
Gelten für die Vergleichbarkeit auch Fahrzeuge in 600-800 km Entfernung? Bezahlt in diesem Falle auch die Versicherung, da hier Reisekosten in Höhe von mehreren 1000 Euro entstehen können, welche in keiner Relation zum WB-Wert stehen.
Wiederbeschaffungswert
Entschuldigung.
Fehleintrag.
Bitte löschen.
vielen dank.
Das Kind ist wirklich im
Das Kind ist wirklich im Brunnen. Rechtlicher Hintergrund: Sie selbst haben den Gutachter beauftragt. Sollte dieser eine Schlechtleistung abgegeben haben, so wäre es an Ihnen, sich hierüber mit dem Gutachter zu streiten. Im Zweifel liefe dies darauf hinaus, ein neues Gutachten (zumindest zum Wiederbeschaffungswert) auf vorerst eigene Kosten fertigen zu lassen. Da die DEKRA bei einigen Foristen im Ruf steht, versicherungsnah zu sein, bestehen freilich auch Bedenken zu den ermittelten Reparaturkosten. Der Gutachter hat es (manchmal) in der Hand, ob ein Fahrzeug reparaturwürdig oder aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Allerdings ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens offen. Wie Sie selbst bemerkten, ist es schwierig, tatsächlich im Detail vergleichbare Fahrzeuge zu finden. Zudem schwankt der Markt bei bestimmten Fahrzeugen nicht unerheblich. Wenn die DEKRA nicht einlenkt, sollten Sie an einen gang zum Anwalt denken.
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