Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Die Qual der Wahl des richtige Gutachters

Im Rahmen des Schadenmanagements der Versicherer tummeln sich immer mehr Sachverständige die mehr im Sinne der Versicherer, als im Sinne des Geschädigten tätig werden.
Ein Geschädigter muß daher bei der Wahl seines Gutachters dessen Unabhängigkeit prüfen.
Die Unabhängigkeit eines Gutachters kann nicht anhand von
Qualifikationen festgestellt werden. Ob ein Gutachter unabhängig tätig wird, ist danach zu beurteilen, ob er die höchstrichterliche Rechtsprechung beachtet.
Um dies herauszufinden genügen 4 Fragen an den zu beauftragende
Sachverständigen:
1. wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs immer mit der Regelbesteuerung
von 19% ausgewiesen?
Dies sollte der Sachverständige mit Nein beantworten. Wird das Fahrzeug nämlich
überwiegend bei Gebrauchtwagenhändler angeboten, so ist eine
Differenzbesteuerung von 2% zugrundezulegen. Sollte das Fahrzeug überwiegend
auf dem privaten Markt angeboten werden ist der Wiederbeschaffungswert
steuerneutral auszuweisen.
Bundesgerichtshof Aktenzeichen VI ZR 225/05, Urteil vom 9. Mai 2006
2. wird bei der Gutachtenkalkulation ein mittlerer Stundensatz herangezogen?
Auch diese Frage sollte der Gutachter eindeutig mit Nein beantworten, da nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Stundensatz der örtlichen und
markengebundenen Fachwerkstatt herangezogen werden soll.
Bundesgerichtshof Aktenzeichen VI ZR 393/02, Urteil vom 29.4.2003
3. wird der Restwert in einer Internetrestwertbörse ermittelt?
Auch diese Frage sollte der Gutachter eindeutig mit Nein beantworten, da der
Restwert auf dem allgemeinen und regionalen Markt zu ermitteln ist.
Bundesgerichtshof Aktenzeichen VI ZR 174/05, Urteil vom 30.5.2006 und VI ZR
132/04, Urteil vom 12.7.2005.
4. wird die merkantile Wertminderung ausschließlich nach tabellarischen
Berechnungsmethoden (z. B. Halbgewachs, Ruhkopf-Sahm, u.s.w.) ermittelt?
Eine vom SV unter Berücksichtigung der regionalen Marktlage, des Fahrzeugtyps
und unter Betrachtung des Einzelfalles ermittelte merkantile Wertminderung fällt in
aller Regel deutlich höher aus, als die durch abstrakte Berechnungsmethoden ermittelte
merkantile Wertminderung und trifft die regionalen Marktgegebenheiten am besten.
Soweit der SV eine 5-Jahres- bzw. 100.000km Grenze zugrunde legt ist dies nicht
korrekt.
Bundesgerichtshof NJW 2005 , S. 277, 279; OLG Oldenburg 8 O 246/06; LG
Hannover 9 S 60/07 Urteil vom 14.12.2007

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