Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

huk coburg zahlt Unfallschaden nicht komplett

Hallo,ich wäre sehr dankbar,wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Folgendes ist geschehen:Mir fuhr jemand in meinen Wagen, derjenige ist bei der Huk versichert, Huk sagte ich soll Kostenvoranschlag machen lassen,-gesagt getan,aber dann- Huk kürzt den Betrag einfach -neben der Mw-steuer um den Betrag der Fahrzeugverbringungskosten-(Kosten für Transport zur Lackiererei lt KVA),außerdem weigert sie sich die Kosten des Kostenvoranschlages zu übernehmen.Sie überweist nur den gekürzten Betrag.Alles in allem fehlen rund 40 % der Gesamtreparaturkosten.
Was kann ich jetzt tun? anwalt einschalten oder hat das keine Aussicht auf Erfolg?
Oder kann ich selbst zu meinem Recht kommen?

Danke im Voraus für Tipps und Antworten

Gespeichert von Gast am/um

Meist hilft nur noch der Anwalt. Es ist mitlerweile nahezu übliche Praxis der Versicherungen, die Beträge zu kürzen in der Hoffnung, die Geschädigten nehmen das so hin. Gibt es es eine Rechtsschutzversicherung, sollte geklagt werden!

Gespeichert von Rechtsanwalt Yv... am/um

Sehr geehrter Ratsuchender,

viele Versicherer - allen voran die HUK Coburg - versuchen, berechtigte Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Das ganze geht bereits mit der Empfehlung los, lediglich einen Kostenvoranschlag einzuholen und kein Gutachten. Soweit Ihr Schaden nicht bagatellartig ist (Grenze etwa 700 EUR), haben Sie das Recht, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag stellt der Sachverständige auch fest, ob anlässlich des Unfalls eine Wertminderung an Ihrem Fahrzueg eingetreten ist.

Der Abzug der Mehrwertsteuer ist nicht zu beanstanden, solange Sie das Fahrzeug noch nicht repariert haben (vgl. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Können Sie eine Reparaturrechnung vorlegen, hat der Versicherer auch die Mehrwertsteuer zu erstatten.

Abzug der Verbringungskosten ist regelmäßig unstatthaft. Auch die Kosten des KVA müssen ausgeglichen werden.

Aus meiner täglichen Praxis kenne ich das merkwürdig anmutende Regulierungsverhalten der HUK. Wenn Sie sich durchsetzen wollen, empfehle ich Ihnen, einen Verkehrsrechtsanwalt mit der Geltendmachung des restlichen Schadens zu beauftragen. Soweit die Haftungsfrage eindeutig ist, hat der Versicherer auch die Kosten des Anwalts zu übernehmen.

Freundliche Grüße

Gespeichert von Gast am/um

Ich möchte den Blick in den Blog www.captain-huk.de empfehlen. Hier kann vom Regulierungsverhalten einzelner Versicherer bis zu umfangreichen Urteilslisten incl. veröffentlichter Urteile, über Urheberrecht und Datenschutz und vieles mehr nachgelesen werden.

Gutes Verstehen wünscht

Virus

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Dem Vorgesagten kann ich mich nur anschließen. Ihr "Fehler" war es, von Anfang an nicht einen Verkehrsanwalt aufgesucht zu haben. Lassen Sie sich bitte nicht vom sog. "Schadensmanagement" blenden.

Tipp: Lassen Sie zur Überprüfung Ihres Kostenvoranschlags und der Kürzung das Gutachten eines Sachverständigen anfertigen. Auch diese Kosten wird die HUK übernehmen müssen.

Die Erfahrung lehrt, dass die HUK ihre Auffassung bis zum dem Zeitpunkt aufrechterhält, bis Klage eingereicht wird. Schrecken Sie nicht davor zurück.

Gespeichert von Gast am/um

Hallo an alle Verkehrsanwälte.

Mal wieder wird außer acht gelassen, dass der Geschädigte eine gewisse Schadenminderungspflicht hat....
Nur weil man mit fremden Geld "einkauft", sollte man nicht immer gleich ein Gutachten und einen Rechtsanwalt einschalten.

Der Kostenvoranschlag wurde gekürzt, weil aufgeführte Kosten wie Verbringungskosten, UPE-Zuschläge erst dann anfallen, wenn man auch tatsächlich in der Werkstatt repariert, in der man den Kostenvoranschlag hat machen lassen.
Ich finde es eine Frechheit, dass Geschädigte sich das Geld auszahlen lassen und dann günstig in einer "Hinterhofwerkstatt" reparieren lassen.
Die Kürzung ist meiner Meinung gerechtfertigt.
Die Kosten für den Kostenvoranschlag wir doch von der Werkstatt verrechnet, sobald man auch dort reparieren lässt.

Als Schadenverursacher ist es eine Zumutung, dass ein Geschädigter sich durch das fiktive Abrechnen so viel Geld in die Tasche stecken kann.
Ich finde es gut, dass Versicherungen wie die HUK-COBURG ihre Kunden schützen.

Moralisch ist es eine Katastrophe was sie als Anwalt hier erzählen.
Aber gut - Anwalt und Moral.......????

Manni

Gespeichert von verdammte HUK am/um

Lieber Manni,
dass ist ja vielleicht ein Mist den du hier gepostet hast,
aber die Frage ist, wie kommt man zu einer solchen Äußerung....
Antwort: die Antwort kann nur sein das wohl jemand seine Weste rein waschen will, anders kann ich mir das nicht erklären, bist bestimmt Mitarbeiter bei der HUK...

mein e46 Coupe wurde auf der Autobahn platt gefahren, die Schuldigen waren natürlich bei der HUK versichert, Schaden: wirtschaftlicher Total Schaden, Wert(8300€) - Restwert (1700€) = Auszuzahlender Betrag(6900€)
es sind schon 8 Wochen vergangen und weist du was ich bekommen habe bis jetzt,
"""3000€""", das ist noch nicht alles, davon wurden die Anwalltskosten und der Leihwagen für 2Tage bezahlt, also im Endefekt """""1500€ """""""bekommen.

So und damit soll ich mir ein neues Auto kaufen oder was, wie soll ich denn zur Arbeit kommen, seit 2Monaten warte ich schon und dann erzählst du uns so ne gequirlte Scheiße????

Sag mal Spinnst du, hie werden wieder die armen Schweine ausgenommen die sich nicht zu helfen wissen, und das ist Moralisch in Ordnung...

Entweder arbeitest du bei der HUK oder bist noch nie Auto gefahren, anders kann ich mir das nicht erklären du SPACKO

Gespeichert von Gast am/um

§ 249 BGB gilt für jedermann, auch für die HUK-Coburg oder andere Versicherer, die mit z.T. haarsträubenden Begründungen versuchen, den gesetzlichen Anspruch des Geschädigten nach ihrem eigenen Dafürhalten zu kürzen.
Vielleicht sollte sich der Verfasser des versicherungsfreundlichen Beitrages einmal überlegen, wie es wäre, wenn er auf der Straße zusammengeschlagen würde und der Täter ihm vorrechnen würde, dass er, der Geschädigte, seine neuen Zähne doch in Polen oder in China viel billiger bekommt und daher auch nur deren Preis zahlt, statt dessen, was ihm hier an Ort und Stelle an Schadensersatz zusteht.
Immer eine Frage des Tellerrandes und ob man selbst betroffen ist.
Wer sich Kürzungen gefallen lässt und nicht dagegen vorgeht, fördert nur solch dreistes Verhalten der Versicherer.

Gespeichert von Gast am/um

Hallo an Manni!

Na hier scheint ja mal einer aber wirklich so richtig viel Ahnung von der Materie zu haben...
Von wegen Versicherungen wie die HUK-Coburg wollen lediglich ihre Kunden schützen. Mal sehen, ob Sie noch genauso daherreden, wenn Sie selber mal als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalles mit der HUK etc. zu tun haben.

Si tacuisses... wie der Lateiner sagt!

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Hallo,

der unqualifizierte Beitrag des "Manni" bestätigt mal wieder meine Auffassung, dass dieses Forum nicht allgemeinzugänglich sein sollte.

Selbstverständlich hat man als Geschädigter das Recht - was übrigens keine Versicherung ernsthaft bestreitet - einen RA (m./w.) der Wahl zu beauftragen. Dies hat rein gar nichts mit einem Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht - wie "Manni" zu wissen glaubt - zu tun, sondern folgt aus § 249 BGB!

"Manni" sollte sich mal in einer Bibliothek die Kommentierung zu § 249 BGB (u.a. im Palandt) zu Gemüte führen.

Die "rechtlichen" Ausführungen des "Manni" sind keine, sondern bloße Polemik und auch sonst vollkommen abwegig!

> "Als Schadenverursacher ist es eine Zumutung, dass ein Geschädigter sich durch das fiktive Abrechnen so viel Geld in die Tasche stecken kann." => QUATSCH!!
Denn als "Gegenleistung" für das "viele Geld"hat man ein kaputtes Auto.

> "Ich finde es gut, dass Versicherungen wie die HUK-COBURG ihre Kunden schützen."
Arbeiten Sie, "Manni", bei oder für die HUK??
Über das Regulierungsverhalten der HUK kann (nahezu) jede(r) RA berichten, und es sind keine Loblieder.

> "Moralisch ist es eine Katastrophe was sie als Anwalt hier erzählen.
Aber gut - Anwalt und Moral.......????"

Manche Leute disqualifizieren sich halt selbst!!!!

MfG
RA Engin Özcan

Gespeichert von Rechtsanwältin ... am/um

Hallo Manni,

noch zwei Punkte zu Ihrem völlig überflüssigen Kommentar.

1. Der Geschädigte hat den Schaden, unabhängig davon, ob er reparieren lässt oder nicht! Vielleicht denken Sie einmal weiter bis zu einem Verkauf des "unfallgeschädigten" Fahrzeugs. Oder sind Sie auch der Meinung, dass es beim Verkauf eines kaputten PKW sich der gleiche VK erzielen lässt?

2. Die Huk würde Ihre Kunden schützen, wenn Sie nicht durch ihre rechtswidrige Regulierungspraxis tausende von Gerichtserfahren provozieren und damit Versichertengelder verschleudern würde.
Aber wahrscheinlich sind die auf Captain-Huk veröffentlichen Urteile gegen die HUK alles Fehlurteile...

Gespeichert von Gast am/um

Hallo,
habe da auch schon so meine Erfahrungen mit der ALLIANZ gemacht. Bezahlt einfach nur mal 50% des Schadens. Ist doch klasse oder! Musste mir erst einmal einen Anwalt nehmen. Und das alles obwohl ein Polizeibericht vorlag!

Und dann erzählt hier einer noch die wollen Ihre Kunden schützen!

Auto ist bereits lange in Reparatur gewesen und ich mußte meinem Geld hinterher laufen!

Gespeichert von Gast am/um

Hallo,
vor 4 Monaten ist mir ein Mann, der bei der Huk Coburg versichert ist, reingefahren. Der Herr hat auf der falschen Seite geparkt. Polizei wurde gerufen und hat alles aufgenommen. Der Herr hat die volle Schuld auf sich genommen. Ich habe sofort einen Anwalt eingeschaltet und einen Gutachter geholt. Nach mehreren Fristen hat die Huk Coburg auch einen DEKRA Gutachter geschickt, der dreist genug war und mein Auto in der Werkstatt fotografieren wollte,nachdem ein Teil schon repariert war. Zum Glück hat ihn der Werkstattmeister gesehen und ihn informiert, dass das Auto zur Hälfte repariert ist. Die Huk Coburg wollte dann einen Gutachter schicken,der sich das reparierte Auto anschaut. Doch bis heute ist kein Gutachter gekommen (Monat her). Mein Anwalt stellt nur Fristen doch die Huk Coburg lässt sie alle verstreichen. Was mach ich jetzt?

Gespeichert von Gast am/um

Diese Frage sollte Ihnen Ihr toller Anwalt stellen....Aber anscheinend hat der auch kein Ahnung :-)))

Gespeichert von Gast am/um

Es kann durchaus sein, dass die Schadenssumme grenzwertig ist (zum Totalschaden). Dies wird ihr Anwalt prüfen und - soweit Aussicht auf Erfolg besteht - Klage erheben. Meist klären sich die von der Versicherung geäußerten Zweifel rasch, wenn nicht fiktiv abgerechnet wird, sondern anhand einer Rechnung nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug im Umfang des Sachverständigengutachtens ordnungsgemäß und vollständig repariert wurde.

Gespeichert von Gast am/um

Das Problem mit Unfallabwicklungen ist eigentlich immer wieder dasselbe:

Der Geschädigte hält sich nach Internet Recherchen für kompetent versucht es erstmal auf eigene Faust, da Versicherer angeblich „faire Partner“ bei der Regulierung sind, was sie mit Rücksicht auf ihre Aktionäre gar nicht sein dürfen. Der Versicherer zahlt einen Großteil des Schadens. Den Rest behält er rechtswidrig ein.

Jetzt erst, wenn die Sache komplett verfahren ist, geht der Geschädigte zum Anwalt. Der soll den ganzen Fall neu aufrollen und den Rest einholen. Natürlich zum Streitwert dieses Rests. Wenn ich Anwalt wäre, würde ich das ablehnen oder den ursprünglichen vollen Streitwert vereinbaren.

Wer meint, er komme bei dieser komplizierten und fast immer unterschätzten Materie ohne Anwalt aus, mag das tun. Dann sollen diese cleveren Herrschaften ihren Schadenrest aber bitte auch komplett selbst beitreiben.

Gespeichert von GAST am/um

Mittlerweile sind die Einträge hier in dem Blog leicht veraltet - es hat sich aber dennoch nichts an dem mangelhaften Schadenmanagement der HUK getan.

Ich bin ebenfalls Geschädigter eines Unfallhergangs. Unfallverursacher ist natürlich ein Mandant der HUK-COBURG und die Auszahlung der HUK beläuft sich auf gerade mal 55 % des von mir eingereichten KVA's. Mit diesem Ergebnis kann und will ich mich nicht zufrieden geben.

Meine Frage ist jedoch im Rahmen der Rechtspflichten bzw. der Schadenminderungspflicht - kann ich jetzt im Nachhinein ein Gutachten erstellen lassen, welches von der HUK bezahlt werden muss? Dem Schreiben der HUK liegt ein Prüfbericht eines "Sachverständigen" der HUK bei, darum meine Frage.

MFG

Gespeichert von RA Engin Özcan am/um

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Frage:

"... kann ich jetzt im Nachhinein ein Gutachten erstellen lassen, welches von der HUK bezahlt werden muss?"

kann ich nur mit einem klaren NEIN beantworten. Die HUK zahlt ja schon den in dem Kostenvoranschlag ausgewiesenen Betrag nicht. Warum sollte sie denn nun den in einem Gutachten ausgewiesenen Betrag zahlen? Und zudem das Honorar des Gutachters übernehmen?
Sie müssen den Differenzbetrag, der Ihnen vorenthalten wurde von der HUK erstreiten. Aller Erfahrung nach brauchen Sie dafür einen RA (m./w.). Wenden Sie sich daher an einen Verkehrsrechtler Ihres Vertrauens.

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan (Mitgl. in ARGE VerkR., konnte mich aber nicht einloggen)

Steinhauser Str. 23
40882 Ratingen

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F.: 02102/ 5534785

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www.kanzlei-oezcan.de

Gespeichert von heinzb aus nrw am/um

Da bin ich ja gespannt, was wir bekommen, meinem Sohn ist einer von den Huk Versicherten reingefahren, Seite Demoliert, HWS, Polizei vor Ort mit eindeutiger Schuld, Abgabe in Werkstatt mit Gutachten und Leihwagen und Reparaturkosten von 130 % des Zeitwertes, der bei ca 4600 Euro war und Rep-Kosten sind 5800 Euro, nun das Warten auf die Reaktion der HUK Coburg, Unterlagen zeitnah hingeschickt, wenn nicht zur Zufriedenheit volle Kostenübernahme erfolgt und Schmerzensgeld, dann verklagen wir den Unfallverursacher und erstatten Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, der soll dann seiner Versicherung Druck machen. War in 2001 schon mal bei mir so, da fuhr mir einer von der Allianz hinten in meinen Citroen, als ich an einer Vorfahrtspflichtigen Straße warten musste, der kam hinten ungebremst rein, Schmerzensgeld 1200 DM gefordert, 500 DM kamen von der Allianz, denen schickte ich den Scheck zurück und schrieb ihnen, ich verklage den Autofahrer persönlich, das teilte ich auch dem Unfallverursacher mit, der machte seiner Versicherung wohl Beine, dann kam 1 Woche später ein Scheck über 1100,- DM, wegen 100,- DM habe ich nicht geklagt. Vielleicht läuft es nur so

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Gespeichert von Rechtsanwalt Sv... am/um

Sehr geehrter Herr Heinz,
ich hoffe aber, dass Sie in der von Ihnen geschilderten Lage von einem Anwalt vertreten werden. In Ihrer Situation wäre es gerade zu fahrlässig keinen Anwalt einzuschalten. Aufgrund der klaren Haftungslage müssen alle anwaltlichen Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Die Chancen mit einem Anwalt ein insgesamt finanziell besseres Ergebnis zu erreichen sind auf jedenfall wesentlich größer, als ohne eine anwaltliche Vertretung.

MFG RA Kienhöfer

Rechbergstrasse 22
73550 Waldstetten,
Tel: 07171/8709925
Fax: 07171/8709926
info@rechtsanwalt-kienhoefer.de
www.rechtsanwalt-kienhoefer.de

Gespeichert von Helge am/um

Hallo.....

mal nicht die HUK sondern die Zürcher hab ich hier am Wickel.

ein gegnerische Fahrzeug hat mich beim Ausparken gerammt.
Nicht toll ich weis.....

also ab zu der Werkstadt meines Vertrauens, meiner Fahrzeugmarke, Kostenvoranschlag geholt, dafür Geld gelassen (neuerdings wollen die auch Geld dafür und ab ging es.

Alles bei der Versicherung eingereicht und auf Nachfrage geäußert nach Kostenvoranschlag abgerechnet zu bekommen.

Spitze war das ich gleich darauf ein Neuwagenangebot bekam und nun die Kostenvoranschlagskosten mit anrechnen kann.

Aber weit gefehlt.... die Versicherung streicht nun mal schnell Kostenpunkt für Kostenpunkt.
Laut Kostenvoranschlag wäre eine Rechnung von 2900€ fällig.... nun wird nur 1900€ gezahlt....

Gekürzt Verbringungskosten und Stundenlohn meiner Vertrauenswerkstatt, da sie mir eine preiswerte nennen können.

muss ich das so hinnehmen in Bezug auf Schadenminderungspflicht?

blöd nur das ich mein Fahrzeug nun schon auch zur Anzahlung des neuen genutzt habe

Gespeichert von Amelie am/um

danke für die vielen Hinweise hier, hab jetzt auch das gleiche Problem, eine HUK Versicherte fuhr in mein parkendes Auto, Zeuge kann alles bestätigen, die Polizei haben wir nicht gerufen, die Unfallverursacherin hat natürlich die Schuld allein auf sich genommen. Die HUK hat den Schaden mit dem Satz "nach unserem jetzigen Kenntnisstand können wir unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der unfallbedingten Schäden an ihrem Fahrzeug bestätigen." Obwohl der Kostenvoranschlag von der Vertragswerkstatt vorliegt und Fotos von der Werkstatt zur HUK geschickt wurden ignoriert die HUK alles, eine Zahlung erfolgt nicht. Den Schaden ca. 400,-€ habe ich erst einmal nicht reparieren lassen damit jederzeit ein Gutachter das noch ersehen kann. Meine Schreiben und Mail werden weitgehend ignoriert.
Ich habe jetzt per Einschreiben eine letzte Mahnung geschickt mit Frist und das Gerichtliche Mahnverfahren angedroht.
Wie ich das jetzt aber hier lese, werde ich doch nach dem Ablauf der Frist besser zum Fachanwalt mit meinem Fall gehen, das sind ja schlimme Dinge die ich lese, kann man nur vor solch einer HUK-Coburg Versicherung warnen.

Gespeichert von gunnar f. am/um

Meiner Freundin ist am Wochenende ein Fahrzeug ins Auto gefahren. Der Fahrer war natürlich bei der Huk. Wir haben uns erkundigt und das Fahrzeug abschleppen lassen in eine Fachwerkstatt. Dort wurde Festgestellt das die sogenannte "130% Regelung" angewendetet werden muss. Die Werkstatt versicherte uns das sie alles weiter mit der Versicherung klären würden und wir nach dem Unterzeichnen der Abtrittserklärung damit nichts mehr zu tun hätten.
Heute dann der kackdreiste Versuch der HUK. Haben die doch tatsächlich angerufen und nach den persönlichen Bankdaten gefragt weil sie angeblich die Werkstatt(großes Autohaus eines namen haften Herstellers) nicht erreichen könnten. Natürlich haben wir die Angabe verweigert und darauf verwiesen das man sich bite an die Werkstatt wenden solle und mit dieser alles klären sollte. Ich finde das eine Frechheit das die Versicherung so versucht den Geschädigten übers Ohr zu hauen. Ich wette wir hätten dann nur einen teil der Kosten auf unserem Konto vorgefunden und hätten den Rest dann wohl mühselig erstreiten müssen. Ok das war jetzt reine Spekulation aber alleine der Anruf und dann die Aussage man könnte die Werkstatt nicht erreichen und dort eine Bankverbindung erfahren halte ich für eine riesen Sauerei!!!

Gespeichert von Gast am/um

Naja, die HUK ist sicherlich derzeit die kreativste Versicherung in diesem Bereich, aber immerhin wollte man Ihnen Geld überweisen. Sie wollten dieses Geld jedoch erst einmal nicht haben - ist also nicht sehr logisch. Mir ist nicht verständlich, warum Sie der Werkstatt so viel Vertrauen entgegen bringen. Die Werkstatt ist auf Schrauben und Blech spezialisiert. Schadenersatzrecht ist eigentlich nicht deren Geschäft. Deren Interesse liegt daran, das eigene (Werkstatt-) Geschäft zu betreiben, vielleicht auch ein neues Auto zu verkaufen. Werkstätten haben übrigens häufig Kooperationsabkommen mit den Versicherungen geschlossen. Raten Sie mal, um wessen Interessen es dabei geht? Klingt nicht wirklich gut für Sie. Daher ist den Werkstätten eigentlich die umfassende Unfallregulierung als Rechtsdienstleistung auch untersagt. Dass die Werkstätten es trotzdem machen, ist eine andere Sache. Hatten Sie denn überhaupt ein neutrales Gutachten eingeholt? Oder hatte der Gutachter möglicherweise auch ein "Rationalisierungsabkommen" mit der Versicherungswirtschaft geschlossen? Ein Totalschaden kann man nämlich auch "zurechtrechnen". Ein Totalschaden ist häufig ein tiefer finanzieller Fall im Vergleich zum Reparaturschaden. Hat die liebe Werkstatt auch alle denkbaren Schadenpositionen für Sie geltend gemacht? Hat Ihnen die Werkstatt überhaupt gesagt, welche Schadenersatzpositionen denn neben dem Auto so alles in Betracht kommen? Sie sehen: Alles sehr unübersichtlich und für den Laien kaum zu durchschauen. Die Versicherung muss nicht immer der (alleinige) Böse sein. Wenn Sie sich in diesem Dickicht lieber von einem Schlosser betreeuen lassen als von einem Rechtsanwalt, der allein Ihren interessen verpflichtet ist, dann ist das Ihre mündige Entscheidung. War diese Entscheidung aber wirklich klug?

Gespeichert von Andrea Golotic am/um

Habe auch ein Erlebnis mit der HUK, dass hier herein gehört.Mir ist am 08.12.2011 auf einer kleinen Verbindungsstraße eine junge Dame mit mindestens 80 km/h (ich selber fuhr ca. 30!)so auf meiner Seite entgegengekommen, dass mein linker Aussenspiegel abgerissen wurde und das Seitenfenster und die Türe derart beschädigt wurde, dass bei mir ein Schaden von über 2000€ vorliegt.Mit den Kosten für den Aussenspiegel bin ich sofort in Vorleistung getreten, kann ja schlecht ohne ihn fahren.Die Unfallverursacherin rief mich dann drei Tage später an, die HUK hätte ihr gesagt, wir müssten den Schaden quoteln (an ihrem Fahrzeug ist ausser dem abgerissenen Aussenspiegel nichts).Seitdem habe ich nichts mehr von niemandem gehört, habe mittlerweile einen RA eingeschaltet und habe trotzdem bis zum heutigen Datum keinen Kontakt mit der Versicherung gehabt, konnte meinen Schaden also noch nicht mal beziffern geschweige denn meine Version des Unfalls schildern.Interessant wird die Angelegenheit, da ich selber drei Fahrzeuge (und mein Sohn das vierte) bei der HUK versichert habe (noch!), aber selbst das scheint die HUK nicht zu motivieren, wenigstens einen Versuch der Regulierung zu unternehmen.Meine Tage sind gezählt, ist ja bald November, die Beitragshöhe ist eben nicht alles!

Gespeichert von Gast am/um

Ich verstehe Ihre Situation nicht. Sie sagen, Sie haben einen Anwalt eingeschaltet. Dennoch soll es Ihnen bisher nicht möglich gewesen sein, den Schaden zu beziffern und Ihre Version des Unfallgeschehens zu schildern? Hat Ihnen Ihr Anwalt nicht dazu geraten, ein eigenes Schadensgutachten einzuholen oder aber zumindest einen qualifizierten Kostenvoranschlag? Ihr Anwalt wird doch sicher an die gegnerische Versicherung geschrieben haben. Dabei wird er zur Begründung Ihrer Ansprüche sicher ein Unfallgeschehen geschildert haben, dass Ihrer Sicht der Dinge entspricht. Wenn nein, sollten Sie dringend mit Ihrem Anwalt sprechen.
Die von Ihnen oben geschilderte Unfallsituation führt häufig zu Problemen und im Ergebnis zu Quotelungen. Hintergrund ist, dass sich der vermeintliche Fahrfehler (Verlassen der Spur über die Mitte) häufig nicht beweisen lässt. wie der Fall bei Ihnen liegt, sollte Ihnen Ihr Anwalt darlegen können.
Die HUK hat eine klare Geschäftspolitik und ist übrigens einer der erfolgreichsten Fahrzeugversicherer in Deutschland. "Geiz ist geil" - also niedrige Beiträge - bedingen zwangsläufig ein restriktives Regulierungsverhalten. Zugespitzt könnte man auch sagen, dass was an Beiträgen gespart wird, gibt's im Schadensfall weniger. Der harte Preiswettbewerb der letzten Jahre hat die Versicherer dazu gezwungen, auf der Ausgabenseite (sprich Schadensregulierung) gegenzusteuern. Die HUK ist da sehr kreativ und damit wirtschaftlich erfolgreich gewesen. Als Geschädigter muss Ihnen klar sein, dass der gegnerische Versicherer kein Samariter ist. Er ist nicht für Sie da - er betreibt allein sein eigenes Geschäft (genauso wie das Ihre eigene Versicherung auch tut).

Gespeichert von Andrea Golotic am/um

Zur Erklärung: Die HUK hat mit mir bis zum jetztigen Zeitpunkt keinerlei Kontalt aufgenommen.Der Schaden wurde mit Kostenvoranschlag der Werkstatt bereits im Januar an die HUK geschickt mit , die HUK hat bis letzten Samstag, alls das erste schriftliche Lebenszeichen dieser Versicherung auftauchte, nur in Form eines Telefonates mit mir Kontakt aufgenommen, in dem mir auf meinem AB eine Nachricht hinterlassen wurde, man hätte wohl eine falsche Postanschrift.Mich ärgert sehr, dass wir schon vor der Regulierung bei der Schadensaufnahme solche Probleme haben.Ich möchte Sie mal sehen, wenn Sie einen Ihrer Meinung unverschuldeten Unfall hätten (wir waren übrigens zu zweit im Auto!) und die Versicherung nimmt keinerlei Notiz von Ihnen, obwohl Ihr eigenes Fahrzeug (Vier!) bei der gleichen Versicherung versichert sind.Außerdem bin ich mit dem Aussenspiegel in Vorleistung getreten, was macht denn der, der das finanziell gar nicht kann?Es kann nicht sein, dass man für so einen Schaden nur zur Aufnahme fast drei!!! Monate braucht und dabei dann ohne RA gar nichts mehr geht.

Gespeichert von Andrea Golotic am/um

Kann mir einen Nachsatz nicht verkneifen:gehören Sie zu diesem Verein?Wär ja schön, dann hätte mich wenigstens mal jemand bemerkt, gibt ja noch viele Foren dieser Richtung!Zahle meine Beiträge für sämtliche Fahrzeuge jährlich im Voraus, da kann ich doch wohl in Bezug auf meine eigene Wirtschaftlichkeitsrechnung erwarten, dass man innerhalb von fast drei Monaten wenigstens Notiz von mir nimmt.Bei der Regulierung sind wir ja noch gar nicht!Schöne Grüße an die HUK!

Gespeichert von Gast am/um

Nicht jammern, sondern klagen!
Ganz im Ernst: Wenn der zeitliche Rahmen es hergibt, sollten Sie an eine Klageerhebung gegen die HUK denken. Sie gehen immer noch davon aus, dass die HUK Ihnen gegenüber zu einem Gefallen verpflichtet wäre nur weil Sie zufällig dort auch drei Fahrzeuge versichert haben. So funktioniert das aber nicht.
Eigentlich ist die HUK mit eigenen Erklärungen recht schnell. Wenn's hier anders sein sollte, dann nehmen Sie doch Ihre Rechte in die eigenen Hände! Reden Sie mit Ihrem Anwalt hierüber und lassen sich beraten - dafür bezahlen Sie doch den Kollegen.
Und übrigens: Ich bin nicht bei dem "Verein". Ich versuche nur von Berufswegen, die Sache objektiv und nüchtern zu sehen. Rumlamentieren bringt Ihre Interessen keinen Deut voran. Ergreifen Sie mit Ihrem Anwalt zielführende Schritte. Also: Nicht jammern, sondern lieber klagen!!

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