Hallo,
ich hätte zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
- Auto parkt seit Mittwoch rechtskonform und wurde nicht wieder bewegt.
- Samstag, 09:57 Verwarnung wegen Parken im Haltverbot, da mobile Schilder aufgestellt wurden.
- nachträglich mündlich Widersprochen.
- Brief der Bußgeldstelle bekommen, dass die Schilder am Donnerstag davor zwischen 7:00Uhr und 11:00Uhr aufgestellt wurden.
- laut einem Nachbarn wurden die Schilder mittags aufgestellt.
Nun fordert die Bußgeldstelle das Geld für die Verwarnung unter Berufung auf eine Frist von 48 Stunden ein. Jedoch fehlt in diesem Schreiben weder eine genaue Zeitangabe über die Aufstellung, noch sonstige Dokumentation des Aufstellungszeitpunktes. Gleichzeitig wird eine Kostensteigerung angedroht, sollte es zu einer Ausstellung eines Bußgeldbescheides kommen.
Wie verfährt man am Besten nun weiter?
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da ich nicht mitbekommen habe, dass dieses Schild aufgestellt wurde.
Es wäre schön, wenn darauf jemand eine Antwort wüsste, bzw. einen Tipp geben könnte, wie dazu zu verfahren ist. Leider habe ich im Internet nur die Berufung auf 4 Tage bzw. 72 Stunden gefunden, wenn es um Abschleppen im mobilen Haltverbot geht.
Schöne Grüße,
Martin
Unrechtmäßiges Abschleppen?
Das würde mich auch sehr interessieren.
Ich habe selbst auf einem Parkplatz geparkt, auf dem einige Stunden später mobile Schilder das Absoluten Parkverbots aufgestellt worden sind. Die Parkplätze dort sind die einzigen in der Nähe meiner Studentenwohnung und ich fahre meinen Wagen unter der Woche nicht.
3 Tage später, am Donnerstag Nachmittag, bin ich dann abgeschleppt worden.
Als ich am Donnerstag Abend zurück zu meinen Eltern fahren wollte, war dann das Erschrecken groß.
Meiner Meinung nach habe ich mich korrekt nach der StVO verhalten und kann keinen Fehler bei mir finden.
Bin ich etwa dazu verpflichtet jeden Tag zu prüfen ob sich die Beschilderung meines Parkplatzes geändert hat?
Muss ich die Kosten den Abschleppunternehmens selbst bezahlen?
MfG
Kevin
Abschlepp- Fälle sind ein
Abschlepp- Fälle sind ein weites Feld. Es geht um
- die Rechtmäßigkeit der Maßnahme (die zumeist gegeben ist, wenn sich die Beschilderung ändert und man dann trotz ursprünglich rechtmäßigen Parkens im Parkverbot steht ,
- die Frage, ob eine Bußgeldsanktion erfolgt
- wer die Kosten zu tragen hat.
Rechtlich wird der Streit im Fall eines mobilen Verbotsschildes überwiegend am letzten Punkt ausgetragen. dort kommt es dann darauf an, on die Überbürdung der Kosten der Billigkeit entspricht. Dies ist zumeist nur dann der Fall, wenn eine bestimmte Vorlaufzeit bestand (i.d.R. vier Tage unter einschluss des Tages, an dem die aufstellung des Schildes erfolgte).
Weil der rechtliche hintergrund sehr komplex ist, kann hier keine ausführliche Darstellung erfolgen. Gehen Sie zum Anwalt und lassen sie dort den speziellen Vorgang prüfen. Der Anwalt kann dann auch die Akte einsehen aus der die Einzelheiten der Schilderaufstellung hervorgehen.
So etwas habe ich befürchtet.
So etwas habe ich befürchtet.
Das Ordnungsamt hat von mir einen Brief erhalten, der die Situation erklärt. Und ich bat darum das die Kosten des Abschleppens mir erstattet werden.
Ich vermute das ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Bisher auch noch keine Antwort vom Ordnungsamt erhalten.
Danke für die Antwort.
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