Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit?

Guten Tag,

Auch ich wurde heute leider außerhalb einer geschlossenen ortschaft ungünstig fotografiert.Erlaubt waren 60 km/h, ich hatte vermutlich um die 90 km/h. Mein Führerschein wurde auf das Datum 02.08.06 erteilt, als Ausstellungsdatum ist allerdings der 24.05.06 angegeben. Bin ich dann rein rechtlich betrachtet noch in dieser gefürchteten Probezeit? Was blüht mir in diesem Falle?
Vielen Dank und freundliche Grüße

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG dauert die Probezeit zwei Jahre "vom Zeitpunkt der Erteilung an". Ich gehe hierbei davon aus, dass Erteilung = Aushändigung ist.

Gespeichert von Gast am/um

Wenn Sie ungünstig fotografiert wurden, haben Sie ja nochmal Glück gehabt. Anderenfalls erhalten Sie demnächst einen Bußgeldbescheid. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ist die Bußgeldentscheidung im Verkehrszentralregister einzutragen. Auf diese Weise erhält die Fahrerlaubnisbehöde Nachricht hiervon. Diese wird eine Nachschulung anordnen, wodurch sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Gespeichert von Gast am/um

Oh nein, das wollt ich eher nicht hören. gibt es vielleicht auch blitzgeräte, bei denen nur das nummernschild und nicht der fahrer aufgenommen wird? halter des fahrzeugs ist nämlich mein vater...der wäre zumindest nicht mehr in der probezeit :)

Gespeichert von Gast am/um

In Deutschland gibt es keine Kennzeichenanzeigen. Entweder es gelingt der Behörde, den Fahrer ausfindig zu machen, indem das Fahrzeug gleich angehalten wird oder ein Überwachungsfoto mit ausreichender Qualität angefertigt wird, oder die Behörde geht eben leer aus.
Warten Sie also erst einmal ab, ob Ihr Vater überhaupt einen Anhörungsbogen erhält. In den nächsten Wochen sollten Sie sich - genauso wie Ihre Familienmitglieder - zur Vorsicht an der Haustüre "bedeckt" halten und keine Zeugenangaben machen.

Gespeichert von Gast am/um

mir ist genau das selbe widerfahren. und zwar hab ich einen wie oben erwähnten fragebogen erhalten. und mein vater ist auch der fahrzeughalter. ich mein zur not könnte ja auch meine mutter gefahren sein oder nicht!? würden die des sehen!?

und es ist ganz sicher das mit 21 kmh zu schnell nachschulung machen muss!!? wegen einem kmh mehr?! OOOhhw man....

Gespeichert von Rechtsanwalt Vo... am/um

Sehr geehrter (neuer) Fragesteller,

was Sie vorhaben (Stichwort: Vater und Mutter) ist strafbar. Also besser sein lassen.

Die Regelung mit den 21 km/h ist starr definiert. Daran ist also nicht zu rütteln.

Beauftragen Sie lieber einen Verkehrsanwalt, der überprüft das Messverfahren (also ob Sie überhaupt 21 km/h zu schnell waren und ob Fehler bei der Messdurchführung vorliegen) und wird auch beurteilen, ob die Tat aus sonstigen Gründen vielleicht nicht nachweisbar ist (Foto).

Es gilt also generell das, was in den vorherigen Beiträgen steht.

Beste Wünsche

Gespeichert von Gast am/um

sollt ich dann am besten gestehen?! ich hab ja so n zeugenfragebogen bekommen.. und ich muss des ja innerhalb von einer woche zurückschicken..
ja wie genau messen denn solche blitzer (die nicht fest aufgestellt sind) ... könnte man sich da um 1kmh irren!??

Gespeichert von Gast am/um

Es ist alles gesagt. Gehen Sie zum Anwalt, der wird prüfen, ob für Sie etwas zu machen ist. Der Ersatz der eigentlichen Rechtsberatung ist hier im Forum nicht möglich. Hier können nur allgemeine oder erste Hinweise erfolgen.

Gespeichert von ... am/um

hallo,
ich bräuchte dringend eure hilfe! ich wurde in der 30er zone mit 70km/h geblitzt dass heisst es werden 3 kmh tolleranz abgezogen und bin somit 37kmh zu schnell gefahren! dazu kommt noch dass ich mich noch in der probezeit befinde! welche folgen könnte es oder besser gesagt wird es geben !?

ich bedanke mich im voraus!

Lg

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