Guten Tag,
Auch ich wurde heute leider außerhalb einer geschlossenen ortschaft ungünstig fotografiert.Erlaubt waren 60 km/h, ich hatte vermutlich um die 90 km/h. Mein Führerschein wurde auf das Datum 02.08.06 erteilt, als Ausstellungsdatum ist allerdings der 24.05.06 angegeben. Bin ich dann rein rechtlich betrachtet noch in dieser gefürchteten Probezeit? Was blüht mir in diesem Falle?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG
Gemäß § 2a Abs. 1 S. 1 StVG dauert die Probezeit zwei Jahre "vom Zeitpunkt der Erteilung an". Ich gehe hierbei davon aus, dass Erteilung = Aushändigung ist.
Wenn Sie ungünstig
Wenn Sie ungünstig fotografiert wurden, haben Sie ja nochmal Glück gehabt. Anderenfalls erhalten Sie demnächst einen Bußgeldbescheid. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h ist die Bußgeldentscheidung im Verkehrszentralregister einzutragen. Auf diese Weise erhält die Fahrerlaubnisbehöde Nachricht hiervon. Diese wird eine Nachschulung anordnen, wodurch sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Oh nein, das wollt ich eher
Oh nein, das wollt ich eher nicht hören. gibt es vielleicht auch blitzgeräte, bei denen nur das nummernschild und nicht der fahrer aufgenommen wird? halter des fahrzeugs ist nämlich mein vater...der wäre zumindest nicht mehr in der probezeit :)
In Deutschland gibt es keine
In Deutschland gibt es keine Kennzeichenanzeigen. Entweder es gelingt der Behörde, den Fahrer ausfindig zu machen, indem das Fahrzeug gleich angehalten wird oder ein Überwachungsfoto mit ausreichender Qualität angefertigt wird, oder die Behörde geht eben leer aus.
Warten Sie also erst einmal ab, ob Ihr Vater überhaupt einen Anhörungsbogen erhält. In den nächsten Wochen sollten Sie sich - genauso wie Ihre Familienmitglieder - zur Vorsicht an der Haustüre "bedeckt" halten und keine Zeugenangaben machen.
mir ist genau das selbe
mir ist genau das selbe widerfahren. und zwar hab ich einen wie oben erwähnten fragebogen erhalten. und mein vater ist auch der fahrzeughalter. ich mein zur not könnte ja auch meine mutter gefahren sein oder nicht!? würden die des sehen!?
und es ist ganz sicher das mit 21 kmh zu schnell nachschulung machen muss!!? wegen einem kmh mehr?! OOOhhw man....
Sehr geehrter (neuer)
Sehr geehrter (neuer) Fragesteller,
was Sie vorhaben (Stichwort: Vater und Mutter) ist strafbar. Also besser sein lassen.
Die Regelung mit den 21 km/h ist starr definiert. Daran ist also nicht zu rütteln.
Beauftragen Sie lieber einen Verkehrsanwalt, der überprüft das Messverfahren (also ob Sie überhaupt 21 km/h zu schnell waren und ob Fehler bei der Messdurchführung vorliegen) und wird auch beurteilen, ob die Tat aus sonstigen Gründen vielleicht nicht nachweisbar ist (Foto).
Es gilt also generell das, was in den vorherigen Beiträgen steht.
Beste Wünsche
sollt ich dann am besten
sollt ich dann am besten gestehen?! ich hab ja so n zeugenfragebogen bekommen.. und ich muss des ja innerhalb von einer woche zurückschicken..
ja wie genau messen denn solche blitzer (die nicht fest aufgestellt sind) ... könnte man sich da um 1kmh irren!??
Es ist alles gesagt. Gehen
Es ist alles gesagt. Gehen Sie zum Anwalt, der wird prüfen, ob für Sie etwas zu machen ist. Der Ersatz der eigentlichen Rechtsberatung ist hier im Forum nicht möglich. Hier können nur allgemeine oder erste Hinweise erfolgen.
30er zone geblitzt
hallo,
ich bräuchte dringend eure hilfe! ich wurde in der 30er zone mit 70km/h geblitzt dass heisst es werden 3 kmh tolleranz abgezogen und bin somit 37kmh zu schnell gefahren! dazu kommt noch dass ich mich noch in der probezeit befinde! welche folgen könnte es oder besser gesagt wird es geben !?
ich bedanke mich im voraus!
Lg
Neuen Kommentar schreiben