Hallo an alle Interessierten,
wie ihr ja vielleicht mitbekommen habt, gab es vom Bundesverfassungsgericht eine (Einzelfall) Rechtssprechung, dass diese Videoüberwachung von Brücken rechtswidrig sind.
Kurz danach habe ich ein Schreiben aus Bayern erhalten, dass ich per Video mit zu wenig Abstand gemessen wurde.
Eben habe ich mal aus Spaß bei der Polizei angerufen. Der nette Herr meinte in einem auswendig gelernten Satz (so klang es zumindest), dass die Messungen in Bayern alle unanfechtbar sind. Ok es war ein Versuch, dass kurz zu klären. Aber war ja fast klar, dass die sich das nicht entgehen lassen wollen.
Wie seht ihr die Sache? Habe ich gute Chancen vorm Gericht? Ich fühle mich in der Rechtssprechung eigentlich bestätigt und finde, es lohnt sich zu kämpfen.
Oder ist das Messverfahren in Bayern wirklich nicht anfechtbar? Ich dachte das bezieht sich auf alle Messungen von z.B: einer Brücke, wo alle Fahrer sozusagen vorverurteilt werden?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Welche Auswirkungen das
Welche Auswirkungen das Urteil des BVerfG auf den Rest der Bundesrepublik hat, ist ein wenig umstritten. Tragender Grund für die Entscheidung war, dass es an einer gesetzlichen Grundlage dafür fehlte, verdachtsunabhängig jedes Fahrzeug zu filmen. Das BVerfG hat es außerdem offengelassen, ob die Rechtswidrigkeit zu einem Verwertungsverbot führt.
Die Äußerung des Beamten könnte natürlich ein Bluff darstellen.
Lassen Sie also Ihren Fall durch einen Verkehrsanwalt überprüfen.
interessante Antwort aus Bayern
Auf meinen Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG an die Bußgeldstelle in Bayern bekam ich jetzt die Antwort, dass diese Entscheidung nicht einschlägig sei. Die Meßbeamten würden die Kamera erst einschalten, wenn ein Fahrer im Verdacht stünde zu schnell oder mit zu wenig Sicherheitsabstand zu fahren. Es würden keineswegs alle Verkehrsteilnehmer aufgenommen!? Dafür bedürfe es dann - anders als in der Entscheidung des BVerfG - keiner Ermächtigungsgrundlage.
Was halten die Kollegen davon?
Hm, das klingt schon ein
Hm, das klingt schon ein wenig merkwürdig. Welches Meßverfahren ? Meines Wissens werden erst einmal alle Fahrzeuge gefilmt bzw. das betroffene Fahrzeug über eine längere Wegstrecke; da sind sicherlich auch "Unschuldige" mit dabei. Und dann müßte das Urteil passen. Beantragen Sie vollständige Akteneinsicht in die kompletten Video"bänder"-aufzeichnungen.
Es muss wohl tatsächlich nach
Es muss wohl tatsächlich nach dem jeweiligen System differenziert werden. Mit welchem System wurde bei Ihnen gemessen? Bei einer ViBrAM-Messung erfolgt nur eine Naheinstellung der Kamera, wenn das System zuvor eine Abstandsunterschreitung festgestellt hat. Hierzu hat sich das BVerfG nicht geäußert.
Ich führe derzeit ein Verfahren in Baden-Württemberg und werde über das Ergebnis berichten.
Die Videoaufzeichnung wurde
Die Videoaufzeichnung wurde mit dem Gerät JVC/Piller vorgenommen, das Fz ist ab Beginn der erkennbaren Strecke (ca. 350 m) zu sehen, der Abstand wurde dann errechnet beim Durchfahren der mit einem geeichten Gerät ausgemessenen Meßstrecke von 50 m.
Das Ganze spielt übrigens auf der BAB 9 bei Bayreuth, dort wird ja ständig kontrolliert, vielleicht haben noch andere Kollegen Erfahrung.
Auch bei mir war es auf der
Auch bei mir war es auf der A9 bei Bayreuth (nähe himmelkron). Ich muss mir das nächstes we erst noch mal anschauen, wo das genau sein soll... dann werde ich sicherlich das nächste mal VOR der brücke den abstand einhalten...
in meinem anhörungsbogen steht noch kein messverfahren drin, nur "Foto/video". Wenn es dann soweit ist und ich einen anhörungsbogen bekomme (erst muss ich als fahrer ermittelt werden), dann werde ich auf jeden fall kontakt zu einem rechtsanwalt aufnehmen. denn ich denke, gerade in dieser sache ist einiges noch nicht geklärt. ich werde wieder berichten
Abstandsmessung Bayern
Ich habe eine schriftliche Antwort auf meinen Einspruch bzgl. der Rechtswidrigkeit der Abstandsmessung bekommen. Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt betont darin, dass das angewandte Messverfahren nicht mit dem Urteil beanstandet wurde. Es wäre bei konkretem Tatverdacht eine Aufzeichnung des einzelnen Verstoßes gemacht worden. Ich bin gerade einmal 117 kmh gefahren und habe den Abstand mit 20,15 m nicht eingehalten. Ich finde es fraglich, ob der Tatverdacht bei dieser Geschwindigkeit wirklich gegeben war. Wie kann ich herausfinden, ob das Messverfahren an der BAB A7 (km 641) Gem. Werneck, FR Würzburg wirklich nicht mir dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes beanstandet wurde?
Sehr geehrter Herr M.K.,
Sehr geehrter Herr M.K.,
Sie selbst können das leider überhaupt nicht herausfinden.
Sie müssen einen Rechtsanwalt beauftragen, der für Sie in dieser Bußgeldsache Akteneinsicht nimmt und bei der Argumentation der Verwaltungsbehörde dann eine Kopie des gesamte Videobandes anfordert.
In einem (fast identischen) laufenden Verfahren von mir, warte ich gerade auf das Videoband.
Ich werde dann weiterberichten.
MFG
RA Kienhöfer
Sehr geehrter Herr Kollege,
Sehr geehrter Herr Kollege,
unsere Fälle scheinen annähernd identisch, auch ich habe jetzt das gesamte Videoband angefordert.
Aufgrund des bisher vorliegenden Ausschnitts erscheint mir die Behauptung der Behörde, es werde nur bei konkretem Verdacht aufgezeichnet, sehr zweifelhaft, denn man sieht das Fahrzeug des Mandanten über die gesamte Strecke der einsehbaren BAB. Da Frage ich mich doch besorgt, wie vor Beginn der Aufzeichnung der Verdacht entstehen konnte.
Vielleicht habe ja noch mehr Kollegen Erfahrung mit dieser Messstelle und können ihre Erfahrungen hier posten, vielleicht hat es inzwischen ja auch schon die erste HV gegeben.
Strebe auch Verahren gegen Videoaufnahmen \"Himmelkron\" an
Ähnliche Fall bei mir. Abstandmessung in Himmelkon. Auf meinen Antrag auf Einstellung des Verfahrenes kam aus Bayern, Zitat:
"Die stationäe Videoüberwchung wird in Bayern ausschließlich in der Form durchgeführt dass nur bei einem konkreten Tatverdacht Aufzeichnungen des einzelnen Verstoßes gefertigt werden. Dazu aktiviert der Messbeamte manuell eine Kamera. Eine durchgehende Aufzeichnung aller vorbeifahrender Verkehrsteilnehmer, die eine Identifizieung von Kennzeichen, Fahren oder Fahrzeuginsassen zulassen würde, erfolgt nicht. Das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Messverfahen wird in Bayer nicht angewandt."
Was fürMethoden und mit welchen Geräten wird allerings nicht erwähnt.
Ich habe den Vorgang einem Anwalt (Ralf Wittkowski in Berlin) anvertraut.
Hallo,
Hallo,
da ich derzeit auch von dieser Problematik betroffen bin wollte ich nachfragen ob es schon neue Erkenntnisse im Bezug auf die Messverfahren und deren Rechtsgültigkeit gibt?
DU
Hallo,
Hallo,
also ich habe jetzt bereits den zweiten Fall mit der gleichen Problematik. Hat schon ein Anwalt eine Hauptverhandlung vor einem AG gehabt?
MFG
RA Kienhöfer
Guten Tag Herr Kollege,
Guten Tag Herr Kollege,
ich versuche, in meinem Blog auf dieser Seite
http://ra-frese.de/2009/10/22/videomessung-mit-vks-3-0-verfassungswidrig/
die mir bekannt gewordenen Fälle zu sammeln....
Hallo,
Hallo,
unter
http://blog.strafrecht-online.de/kategorie/owi/
schreibt auch ein RA immer über aktuelle Verfahren für Abstandsmessungen.
Im Moment scheint die Lage so zu sein, dass in Meckpom, NRW das VKS system verwendet wird, welches durch diese "daueraufnahme" rechtswidrig ist. Daher werden dort die verfahren eingestellt. In Sachsen gibt es kein Gesetz, was die Verwendung der Fotos rechtfertigt, daher wurden dort selbst normale Blitzer (mit eso) fallen gelassen (siehe link).
In Göttingen (niedersachsen) wurde ein eso-mess-verfahren bestätigt, da die gefahr durch überhöhte geschwindigkeit größer ist als die verletzung der inform. selbstbestimmung (also das foto).
In bayern und bawü wurden die abstandsmessungen bis jetzt in zwei verfahren bestätigt, da dort der polizist erst die zweite (Identifikationskamera) einschaltet, wenn der verdacht besteht, das hatte ja oben schon jemand geschrieben. das OLG bamberg entscheidet aber erst noch.
würde mich freuen, wenn hier auch über aktuelle verfahren diskutiert wird!
Tipps zur Verjährung
Hallo.
Bin ich richtig, dass die Verjährungsfrist ab dem Zeitpunkt zählt, an dem der Fahrzeughalter angeschrieben wurde? Ich meine das ist so...
Jedenfalls geht es ja darum, dass mein Vater ja bzgl Abstandsmessung angeschrieben wurde. ER hatte nur angekreuzt, er sein nicht gefahren. So, nun 2,5 Wochen vor meiner Verjährung wurde mein Bruder angeschrieben (sieht anscheinend ähnlich aus) und damit beschuldigt.
Fragen:
- Werden die Anhörungsbogen gleich an mehrere Personen verschickt oder wird jetzt erstmal abgewartet, was mein bruder schreibt und danach wird evtl. weiter ermittelt?
- Wie kann ich die 2,5 Wochen noch am besten herauszögern? Das zweite Schreiben (Was mein Bruder erhalten hat) soll ja innerhalb einer Woche zurück geschickt werden. Ich habe schon gelesen, dass man es nicht unbedingt zurückschicken muss und erst recht nicht in der Frist.
Ich habe auch schon überlegt, ob mein Bruder nach der einen Woche schreibt, er war es und dann kann man den bußgeldbescheid ja widerrufen (dann sind die 2,5 wochen ja abgelaufen). Das Problem ist nur, dass ich meinen bruder nicht in die sache reinziehen möchte und er an dem Tag kein 100% gerichtsfestes alibi hat. Heißt, er war an dem Tag leider nicht auf arbeitet und könnte es ja daher theoretisch gewesen sein. nur wie beweisen? Mit zeugenaussagen aus der familie?
Sobald ich ja einen Brief bekomme, ist die verjährung ja ausgesetzt, daher hoffe ich, dass das jetzt noch klappt. Vielen Dank für die Hilfe!!!
neue Entwicklung?
Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, sprechen einige AGe die Betroffenen inzwischen frei, weil sie auch "Blitzerfotos" mangels Ermächtigungsgrundlage für nicht verwertbar erachten.
Man wird aber ja wohl nicht davon ausgehen können, dass sich diese Meinung durchsetzt, denn das BVerfG spricht ja ausdrücklich von "verdachtsunabhängigen" Aufnahmen. Beim Blitzen besteht ja ein Verdacht, denn die Messung erfolgt ja vorher. Das AG Brandenburg/Havel hat ein Verfahren eingestellt (ohne Begründung), in welchem der Betroffene auf der BAB von einem Videowagen der Polizei verfolgt und aufgenommen wurde (es ging um 2 MOnate FV!). KOsten und Auslagen trägt die Landeskasse.
Wie ist die Meinung der Kollegen zu dieser Entwicklung?
und:
Gibts was Neues aus Bayern?
Abstandsmessung Himmelkron
Hallo,
mich hat es leider auch auf der A9 Höhe Himmelkorn erwischt. Ich bin Pendler und weiß wie es Freitags auf der A9 zugeht, immer korrekten Abstand halten ist einfach nicht möglich. Vielleicht hatte ich an diesem fraglichen Tag wirklich zu deutlich geringen Abstand, ich weiß es nicht, da ich jede Woche fahre und mir einfach nicht jede brenzlige Situation merken kann.
Jedenfalls am 26.08.09 soll es passiert sein, als Beweismittel steht nur "Film & Foto", kein Messverfahren. Post kam am 09.07.2009, ich habe den Verstoß natürlich nicht zugegeben, aber leider das ich gefahren bin und begründet das mit ein Fahrzeug in meinen Sicherheitsabstand hinein gefahren. Am 30.07.09 kam dann der Bußgeldbescheid mit dem Hinweis: "32 - Video-Aufzeichnung/Messverfahren". Ist das ein Hinweis auf das verwendetet Messverfahren?
Ich habe darauf natürlich am 10.08.09 Einspruch eingelegt mit der Bitte um Beweismitteleinsicht in einer nahe gelegenen Polizeidienststelle. Dann 4 Monate Ruhe und am 11.12.09 kam eine Vorladung vor Gericht nach Kulmbach zur Verhandlung. Was soll das denn bitteschön sein, Einschüchterung oder der normale Rechtsweg? Kann mir keinen Anwalt leisten der mich dort vertritt, also wird mir nur übrig bleiben den Einspruch zurückzuziehen und brav bezahlen. Wieso darf ich die Beweise nicht in einer nahe gelegenen Polizeidienststelle einsehen? Ist das rechtens oder werde ich gerade über den Tisch gezogen?
Wer kann mir weiterhelfen oder einen guten Rat geben? Vielen Dank!
MfG
Tobi.
Korrektur Datum
Streiche 26.08.09, setzte 26.06.09!
Sorry!
Gibt es was Neues
Gibt es etwas Neues über die bayerische Brückenmessung? Bin ebenfalls von einer Messung bei Himmelkron betroffen.
Viele Grüße
Andim80
Videomessung auf BAB A96 - Bayern
Auch mein Mandant ist Betroffener mit einer Videomessung im Juni 2010.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid ist erfolgt, noch keine Verhandlung beim Amtsgericht München anberaumt. Das Bayr. Polizeiverwaltungsamt teilte die bereits von einem anderen Einsender (M.K. 23.09.2009) zitierte Formeinlassung mit.
Leider hat Kollege Kienhöfer nicht berichtet, ob er das komplette Band auf Anforderung erhalten hat und welche Erkenntnisse sich hieraus ergeben haben, bzw. ob er das Verfahren zur Einstellung bringen konnte.
Ich bitte ihn, dies nachzutragen !
Abstandsmessung
zu diesem Thema gibt es einen interessanten Blogbeitrag im schadenfixblog von Rechtsanwalt Schlemm:
http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-8-vama-bruckenabstandsmes...
AG Meißen
Ich möchte den hier interessierten Kreis auf die sehr interessante Entscheidung des AG Meißen vom 12.11.2009, Az. 13 OWi 703 Js 42058/09 aufmerksam machen, mit der dortige Betroffene freigesprochen wurde. Das Gericht führt überzeugend zu den Voraussetzungen des Anfachtsverdachts und zum Beweisverwertungsverbot aus. Die Entscheidung ist bei juris abrufbar.
Die Lektüre lohnt sich. Ansonsten sieht es in bayern wohl so aus, dass ungern das verfahren eingestellt wird. Die Instanzgerichte entscheiden ungern zu Gunsten des Betroffenen. Man sollte in jedem Fall alle Instanzen durchziehen bis zur Verfassungsbeschwerde, damit die schon existierende Entscheidung des BVerfG auch in Bayern ankommt.
Hallo,
Hallo,
das komplette Band habe ich erhalten. Für unseren Sachverhalt ergab sich leider nichts neues, da ich das Verfahren anderweitig zur Einstellung (einscheren des vorfahrenden Fahrezeuges) gebracht habe.
MFG
RA Kienhöfer
Abstabdsmessung
So nun hat es mich auch erwischt!
Bräuchte hier mal Dringend hilfe
Mir wird vorgeworfen am18.5.11 um 9uhr40 in Ködnitz A 72,Abschnitt 110, Stadion 0,500 Ri.Westen
Folgende Verkehsrordnungswiedrigkeit nach § 24 begangen zu haben
Kennzahl 104609
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 104 km/ den erforderlichen von 52 Metern zum Vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.
Ihr Abstand betrug 9,53 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachwertes. Toleranzen sind zu ihren Gunsten berücksichtig.
Bemerkung(insbes.Tatfolgen)
Film 14....-Video-Aufzeichnung/Messverfahren
Keine Abstandveringerung durch Abbremsen des vorausfahren oder Einscheren eines anderen Kfz.
Beweismittel
Video, Foto
Zeugen ....
Bußgeld 240 Kosten 23,50 Punkte 4 Fahrverbot 2
So meine Anliegen was kann ich tun um da mit einen blauen Auge rauszukommen! Führerschein weg heist für mich als Kurrier Fahrer Job Weg
Hab seid meinen Führerschein weder Punkte noch Fahrverbote bekommen!
hoffe mir kann einer Weiterhelfen
Mfg
Bitte beauftragen Sie sofort
Bitte beauftragen Sie sofort einen Verkehrsanwalt. Hier kann Ihnen nicht weiter geholfen werden, dafür ist das Forum nicht geeignet. Einen geeigneten Kollegen finden Sie über die Suchmaske rechts oben auf der Seite.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid bereits erhalten haben, beachten Sie die kurze Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung.
Abstandsmessung Bamberg
Gibt es etwas neues zum Abstandsmessverfahren mit dem Aufzeichnungs JVC-Piller in Bayern?
Würde mich freuen etwas neues zu hören, um am kommenden Mittwoch gut für den Gerichtstermin gewaffnet zu sein!
MFG S.Langer
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