Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Strafzettel wegen Falschparken in Amsterdam

Hallo,

ich hab heute ein Bußgeldbescheid aus der Niederlande über 50€ erhalten.
Gilt das Abkommen wie in Österreich auch für die Niederlande?

Müsste ich das bezahlen oder nicht. Die Parksünde ist nun schon 2 Monate her.

Danke schon mal für die Antwort

Patrick S.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Nein, es gibt kein Vollstreckungsabkommen mit den Niederlanden. Aber aufpassen in den nächsten 2 Jahren und 8 Monaten, falls Sie nochmal nach NL fahren = Vollstreckung möglich.

Gespeichert von bianca d. am/um

Hallo,
habe vor zwei Tagen zwei Bußgeldbescheide aus den Niederlanden erhalten wegen Falschparkens in Amsterdam. Ich war dort vor zwei Monaten mit meinem Auto angereist, um eine Fortbildung zu besuchen. Da ich das Auto während der Fortbildungszeit von 5 Tagen in Amsterdam nicht benötigen würde, stellte ich das Auto für diese Zeit (28.11. bis 03.12.2011) in einem nahegelegenen Gebiet ab, dass zwar zukünftig baulich erschlossen werden soll, derzeit meiner Wahrnehmung jedoch noch nicht damit bebonnen worden ist. Konkret war es ein breiter Sandweg, der zu einem kleinen Betrieb und zu einem nun umzäunten mit Betonplatten belegten Platz, der noch bis vor Kurzem von Anwohnern als inoffizieller kostenfreier Parkplatz genutzt wurde, führt. Der Weg war breit genug und mir sind auch keine Hinweise aufgefallen, die deutlich machten, dass hier Parken verboten wäre oder, dass es sich hier um ein privates Gelände handeln könnte, auf dem das Parken verboten ist. Das Auto stand die ganze Zeit dort. Ich bin jeden Tag daran mit dem Fahrrad daran vorbei gefahren und konnte keine Anzeichen finden, dass ich falsch parke. Nun habe ich die Bußgeldbescheide bekommen über jeweils 76 Euro. Wie sinnvoll ist eine Berufung - ein Wiederspruch? Vielen Dank!

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