Hallo,
ich hab heute ein Bußgeldbescheid aus der Niederlande über 50€ erhalten.
Gilt das Abkommen wie in Österreich auch für die Niederlande?
Müsste ich das bezahlen oder nicht. Die Parksünde ist nun schon 2 Monate her.
Danke schon mal für die Antwort
Patrick S.
Nein, es gibt kein
Nein, es gibt kein Vollstreckungsabkommen mit den Niederlanden. Aber aufpassen in den nächsten 2 Jahren und 8 Monaten, falls Sie nochmal nach NL fahren = Vollstreckung möglich.
Bußgeld wegen parken in einer Parkverbotzone
Hallo,
habe vor zwei Tagen zwei Bußgeldbescheide aus den Niederlanden erhalten wegen Falschparkens in Amsterdam. Ich war dort vor zwei Monaten mit meinem Auto angereist, um eine Fortbildung zu besuchen. Da ich das Auto während der Fortbildungszeit von 5 Tagen in Amsterdam nicht benötigen würde, stellte ich das Auto für diese Zeit (28.11. bis 03.12.2011) in einem nahegelegenen Gebiet ab, dass zwar zukünftig baulich erschlossen werden soll, derzeit meiner Wahrnehmung jedoch noch nicht damit bebonnen worden ist. Konkret war es ein breiter Sandweg, der zu einem kleinen Betrieb und zu einem nun umzäunten mit Betonplatten belegten Platz, der noch bis vor Kurzem von Anwohnern als inoffizieller kostenfreier Parkplatz genutzt wurde, führt. Der Weg war breit genug und mir sind auch keine Hinweise aufgefallen, die deutlich machten, dass hier Parken verboten wäre oder, dass es sich hier um ein privates Gelände handeln könnte, auf dem das Parken verboten ist. Das Auto stand die ganze Zeit dort. Ich bin jeden Tag daran mit dem Fahrrad daran vorbei gefahren und konnte keine Anzeichen finden, dass ich falsch parke. Nun habe ich die Bußgeldbescheide bekommen über jeweils 76 Euro. Wie sinnvoll ist eine Berufung - ein Wiederspruch? Vielen Dank!
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