Hallo,
ich wurde vor knapp 2 Monaten angehalten mit einem Promillewert von 0,52. Nun hab ich einen Bußgeldbescheid von 500 Euro und 4 Punkte bekommen. Kann ich gegen die hohe Geldstrafe Berufung einlegen, da dies meine erste Bußgeldstrafe ist und es nur 0,02 Promille über dem erlaubtem war?
Vielen Dank für eine Antwort.
Es handelt sich um die
Es handelt sich um die Regelgeldbuße. Die beiden von Ihnen genannten Aspekte rechtfertigen keine Herabsetzung des Bußgelds. Sie könnten höchstens versuchen, die Richtigkeit der Messung/des Meßwerts anzugreifen; hierzu sollten Sie innerhalb der Einspruchsfrist einen Verkehrsanwalt beauftragen.
Ggf. kann eine Herabsetzung der Geldbuße bei schlechten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erreicht werden.
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