Hallo alle zusammen.
Ich habe gestern Post bekommen.
Mir wird folgendes vorgeworfen:
Sie führten das Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,25 mg/l oder mehr.
Die festgestellte Atemalkoholkonzentration betrug 0,27 mg/l.
§ 25 Abs. 2a StVG, § 24 a Abs. 1, § 25 AtVG; 241 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV
Womit muss ich jetzt rechnen?
Vielen Dank,
steffen
500 €, 1 monat fahrverbot und
500 €, 1 monat fahrverbot und 4 punkte im vzr im falle, dass sie ersttäter sind.
bei ihnen lohnt die prüfung durch einen versierten verkehrsanwalt um so mehr, als
der wert knapp über dem zulässigen ist.
Rechtsanwalt
am besten Sie wenden sich an eine SpezialistenPlattform - "Führerscheinfix.de" - , da
"werden Sie geholfen".
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