Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

2 x 26 Regelung

Hallo,

ich bin Anfang Mai 2009 mit 26 kmh (nach Toleranzabzug) auf der Autobahn bei erlaubten 80 kmh. geblitzt worden. Ich habe anerkannt und sofort bezahlt. Jetzt bin ich am 30.10.2009 wieder auf einer Autobahn bei erlaubten 120 kmh mit 28 kmh zu schnell (nach Toleranzabzug) geblitzt worden.
Droht mir jetzt der Führerscheinentzug ?

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Ja, für 1 Monat; Ihnen wird eingeräumt, das Fahrverbot binnen 4 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids anzutreten.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Gespeichert von Rechtsanwalt Sv... am/um

Eventuell besteht die Möglichkeit das Fahrverbot zu umgehen, wenn Sie den Führerschein beruflich benötigen.
Dazu sollten Sie sich aber direkt an einen Rechtsanwalt wenden.

MFG

RA Kienhöfer

Gespeichert von Gast am/um

Das beste wird sein, Sie holen sich kompetenten Rat von einem Kollegen auf der Seite
führerscheinfix.de ;o)

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