Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Roller nicht getunt, aber trotzdem schnell

Diese Frage habe ich vor ener Weile schon mal gepostet, aber leider keine Antwort bekommen, drum hier noch ein Versuch...=)

Ich habe gerade meinen 18. Geburtstag gehabt und von meinen Eltern einen gebrauchten Roller bekommen. Nun habe ich gehört, dass die 50 ccm Roller nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen, meiner schafft aber locker 65-70 km/h. Da der Vorbesitzer des Rollers Polizist war gehe ich mal davon aus, dass er den Roller nicht illegal getunt hat. Muss ich ihn jetzt drosseln oder darf ich ihn weiter fahren (habe nur FS Klasse B)? Ich habe auch schon etwas gehört, dass diese 45 km/h-Regel nur für Roller gilt, die nach den 1.1.02 Erstzulassung haben, meiner ist im Dez 01 zugelassen worden. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

Gespeichert von Gast am/um

am besten Sie lassen erstmal die Finger von dem Teil und wenden sich schleunigst an den Polizisten ( mit Zeugen!), damit er ganz schnell gerade biegt, was er krumm gemacht hat Hier steht neben einer Vielfalt zivilrechtlicher Möglichkeiten, strafrechtliche und disziplinarrechtliche Relevanz im Raum - PolizeiBEAMTER: ... dienstlich und ausser-dienstlich ...

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