Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Fahren unter Alkohol

Guten Tag,

ich habe gestern einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten. Es wurde ein Atemalkoholkonzentrat von 0,30 mg/g festgestellt. Jetzt meine Frage: Ich habe weder einen Punkteeintrag in Flensburg, noch war mein Führerschein weg. Ich besitze diesen Sei 1974. Da ich meinen Führerschein beruflich brauche, kann ich mir ein Fahrverbot nicht erlauben. Dies könnte auch meine Existenz kosten. Kann ich dies umgehen?

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Das angeordnete Fahrverbot ist ein Regelfahrverbot. Es wird nicht einfach, das Fahrverbot aufheben zu lassen, auch wenn Sie - wie fast alle - die Fahrerlaubnis beruflich benötigen. Bitte beauftragen Sie auf jeden Fall innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist einen Verkehrsanwalt, der Ihre Interessen kompetent vertreten wird.

Gespeichert von Gast am/um

... "da werden Sie geholfen" ! ;o) Das Beste ist, Sie schauen mal in die Seite
Führerscheinfix.de

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