Guten Tag,
ich habe gestern einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten. Es wurde ein Atemalkoholkonzentrat von 0,30 mg/g festgestellt. Jetzt meine Frage: Ich habe weder einen Punkteeintrag in Flensburg, noch war mein Führerschein weg. Ich besitze diesen Sei 1974. Da ich meinen Führerschein beruflich brauche, kann ich mir ein Fahrverbot nicht erlauben. Dies könnte auch meine Existenz kosten. Kann ich dies umgehen?
Das angeordnete Fahrverbot
Das angeordnete Fahrverbot ist ein Regelfahrverbot. Es wird nicht einfach, das Fahrverbot aufheben zu lassen, auch wenn Sie - wie fast alle - die Fahrerlaubnis beruflich benötigen. Bitte beauftragen Sie auf jeden Fall innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist einen Verkehrsanwalt, der Ihre Interessen kompetent vertreten wird.
Verkehrsrechtsanwalt
... "da werden Sie geholfen" ! ;o) Das Beste ist, Sie schauen mal in die Seite
Führerscheinfix.de
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