Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

gelasert außerhalb einer Ortschaft

Hallo,

ich bin am 20.11.09 mit 80 Außerorts in einer 50er Strecke gelasert worden. Auf der Landstraße sind 80 erlaubt, wird aber wegen einer Rechtskurve (ein Verkehrsschild mit den Zeichen: Kurve rechts, 50 und Unfallgefahr) auf 50 reduziert. Ich habe aber so einige Bedenken für die Genauigkeit der Werte.
1. Die Strecke ist nicht gerade.
2. Verkehrszeichen (damit meine ich die weiß/roten Schilder die in einer Kurve stehen) und Gebüsch könnten die Messstrecke stören
3. Der entgegenkommende Verkehr unterbricht oder verfälscht die Messung.

Ich habe heute ein Foto von dem Punkt aus gemacht, wo etwa der Laser stand um einen besseren Eindruck zu vermitteln.

http://www.bilder-hochladen.net/files/d9x6-1-jpg.html

Desweiteren habe ich nur einen Beamten am Laser gesehen und nicht 2 wie vorgeschrieben. Der Polizist, der meine Daten aufgenommen hat, hat mich auch nicht drauf hingewiesen das 2 Beamte an der Messstelle waren. Als ich gefragt hatte, ob ich mir das Messergebnis anschauen kann, hatte der Polizist verneint. Das kann daran gelegen haben das die Messstelle und der Ort, wo die Fahrzeuge angehalten wurden, etwa 500 m voneinander entfernt waren.

Was für mich unlogisch ist, dass für den Gegenverkehr keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschrieben ist , also in der gleichen Kurve sind 80 erlaubt. Da stell ich mir schon die Frage, ob die Schilder da rechtens stehen? Außerdem gefährdet man da keine Verkehrsteilnehmer. Für mich ist klar die stehen da nur um abzuzocken.
Wie soll ich mich verhalten, wenn der Bußgeldbescheid kommt? Welche Tipp´s haben Sie für mich? Wird die Verwaltungsgebühr noch teurer, wenn ich Einspruch einlege?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

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