Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Minimaler Schaden - Riesige Rechnung

Hallo zusammen, mein Problem sieht so aus:
Vor kurzem stand ich an einer am Berg liegenden Ampel und habe einen Moment nicht aufgepasst und bin dem vor mir stehenden Fahrzeug (alter VW Polo) mit extrem niedriger, quasi Roll-, Geschwindigkeit aufgefahren.
Die Bilanz:
- ein 2cm breiter Kratzer im Lack der Polo-Stoßstange
- bei meinem Nummernschild ist bei der Beschriftung etwas von dem Schwarz weggekratzt
Daraufhin wurde die Polizei informiert die dann den Schaden aufgenommen hat (mir wurde noch gesagt für eine derartige Kleinigkeit hätten sie erst gar nicht kommen müssen). Anschließend Adressen ausgetauscht da so etwas Banales nicht über die Versicherung abzuhandeln sei.
Für mich gabs noch ein Bußgeld in Höhe von 20€.
Heute kam dann ein Anruf des Fahrzeughalters der behauptet er habe einen Gutachter aufgesucht welcher ein verzogenes Fahrwerk festgestellt hat.
Die Reperatur des von mir verursachten "Schadens" würde 900€ kosten.
Für mich ist das an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Das Auto ist an sich vielleicht gerade mal so viel wert und ich soll jetzt die Reperatur von irgendwelchen, wahrscheinlich schon vorher vorhandenen Schäden zahlen.
Da ich leider null Erfahrung mit sowas habe bin ich nun ratlos wie ich vorgehen soll.
Gegengutachten erstellen lassen?
Versicherung informieren?
Welche Gegenmaßnahmen kann ich ergreifen?
Möchte mich nicht (so offensichtlich) über den Tisch ziehen lassen.
Vielen Dank im Vorraus.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Sie sollten den Schaden nunmehr - mit Ihren Bedenken zur Schadenhöhe - Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Diese wird sich im Rahmen des Regulierungsrechts mit der Schadenhöhe auseinandersetzen. Sollte der Gegner versuchen, einen Vorschaden anläßlich des jetzigen Schadenfalls "unterzubringen", wird er insgesamt leer ausgehen.

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