Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

31 zu schnell auf Autobahn Innerorts

Ich habe eine Frage! Ich hatte damals zu viele Punkte und musste ein Seminar machen und zum Psychologen. Führerschein August 2008 wiederbekommen. 10 Jahre bleiben die 20 Punkte im Register und bauen sich Jahr für Jahr ab. Heute, 20.02.2010 wurde ich von Zivis auf der Autobahn observiert. 80 Km/h sind erlaubt und sie messten mich einmal mit 117 und dann mit 125. 31Km/h zu viel 160€, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Hat das Auswirkungen wegen den Vorgeschichten. Muss ich den Schein jetzt für länger oder immer abgeben? War auf den Weg meiner Eltern vom Spreewald nach Hause (Falkensee) Meine Tochter hatte in die Windel gemacht im Auto, sie hatte nur geschrien und das hat mich die Fahrt so belastet, dass ich mich beeilen wollte. Selbst als die Polizei mich anhielt, sahen sie wie die kleine geschrien hat. Naja ich weiß nun nicht, ob ich mir einen Rechtsanwalt nehmen soll, weil das ja keine Rechtschutz übernimmt. Später sind die Kosten höher als das was ich von der Polizei hätte bekommen. Oder sollte ich erstmal anfragen beim Rechtsanwalt, ob da was machbar wäre, wo ich glimpfiger bei wegkomme???

Wäre um fachliche Antwort dankbar.

Gespeichert von Gast am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie einen Verkehrsrechtsschutz besitzen, werden die Kosten der Vertretung durch den Rechtsanwalt selbtsverständlich übernommen.
Sie solten aufgrund Ihrer Vorgeschichte auf jedenfall einen Rechtsanwalt beauftragen, dieser nimmt für Sie Akteneinsicht und prüft dann als erstes sämtliche Angaben im VZR und einen möglichen Verfall der Punkte.

MFG

RA Kienhöfer

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Sie einen Verkehrsrechtsschutz besitzen, werden die Kosten der Vertretung durch den Rechtsanwalt selbtsverständlich übernommen.
Sie solten aufgrund Ihrer Vorgeschichte auf jedenfall einen Rechtsanwalt beauftragen, dieser nimmt für Sie Akteneinsicht und prüft dann als erstes sämtliche Angaben im VZR und einen möglichen Verfall der Punkte.

MFG

RA Kienhöfer

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Vielen Dank :)

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