Guten Tag,
ich muß ein angemessenes Schmerzensgeld berechnen für eine 72jährige Mandantin, die am 17.6.2009 mit dem Fahrrad über ein Hindernis gestürzt ist und sich laut fachärztlichem Attest folgende Verletzungen zugezogen hat:
Scaphoidfraktur links, distale Radiusfraktur links, Olecranonfraktur links.
Sie war vom17.6. - 3.7.2009 und vom 15.-16.7.2009 in stationärer Behandlung, bis 1.12.2009 in ambulanter ärztlicher Behandlung, noch heute in physiotherapeutischer Behandlung.
In der Schmerzensgeldtabelle von Haacks finde ich keinen vergleichbaren Fall.
Kann mir jemand weiterhelfen, evtl. eine "Hausnummer" nennen, die ich für die weiteren Verhandlungen zugrunde legen kann?
Vielen Dank im Voraus!
Gerhard Opitz
Solange die Behandlung, in
Solange die Behandlung, in diesem Fall die Physiotherapie noch andauert, würde ich noch gar kein abschließendes Schmerzensgeld spezifzieren. Steht fest ob ein Dauerschaden enstanden ist?
Ein Dauerschaden wird nach
Ein Dauerschaden wird nach Auskunft der behandelnden Ärzte vermutlich nicht bleiben.
Sehr geehrter Herr Kollege
Sehr geehrter Herr Kollege Opitz,
die Schmerzensgeldtabelle von Hacks/Ring/Böhm ist nicht unbedingt aktuell. Zudem sind die dort genannten Beträge aus meiner Sicht teilweise absurd niedrig.
Sie wollen eine "Hausnummer"? Fordern Sie 6.000,- € und Sie haben immer noch Spielraum für eine mögliche Einigung (Einigungsgebühr!).
Welcher (Fach)Arzt schließt denn in dem vorliegenden Fall Dauerschäden aus? Bei einer Radiusfraktur (= Handgelenk gebrochen) ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der Hand mehr als wahrscheinlich, gerade wenn Mandant/Patient 72-jährig.
Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan
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