Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

fehlende Daten auf Messprotokoll

Hallo,

ich wurde Mitte 2009 auf einer BAB geblitzt und mir drohen 3 Punkte und ca. 100€ Strafe.
Meiner Meinung nach gab es nur eine Beschilderung mit einer 130 km/h-Begrenzung. Ich wurde mit 128 km/h geblitzt (Toleranz bereits abgezogen).
Laut der Bußgeldstelle soll es jedoch eine Begrenzung mit 100 km/h bei Nässe gegeben haben. Da es an diesem Tag regnete wurde gemessen und mir der Bescheid zugesandt.
Ich habe mir einen Anwalt genommen, der sich die Akte hat schicken lassen. Ihm fiel auf, dass der Polizeibeamte im Messprotokoll keine Angaben dazu gemacht hat, ob vor und nach der Messung eine Schilderkontrolle stattfand und legte wiederum Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Bußgeldstelle schrieb daraufhin den Polizeibeamten an und forderte eine Stellungnahme – zu diesem Zeitpunkt lag die Messung 4,5 Monate zurück. Er antwortete, dass er selbstverständlich die Sichtkontrolle durchgeführt hat, es jedoch tatsächlich versäumt hat dies im Messprotokoll zu dokumentieren. Der Beamte muss ein sehr gutes Gedächtnis haben... Wozu sind denn Protokolle da?
Die Bußgeldstelle hat den Einspruch nicht akzeptiert und den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Jetzt wurde für Mitte März ein Termin beim AG anberaumt.
Jetzt zu meinem Problem. Im November des Vorjahres der letzten Messung (also 11/2008)hatte ich dummerweise wegen kurzzeitiger Unaufmerksamkeit eine 3-Punkte Strafe wegen zu schnellen Fahrens erhalten (damals +26km/h). Zusätzlich gab es den Hinweis, dass ich mit einem weiteren, gleichwertigen Verstoß innerhalb der nächsten 12 Monate meinen Führerschein für einen Monat verlieren würde.
Dies wäre nun der Fall, da mir beide Verstöße mit mehr als 26km/h zur Last gelegt werden (wobei ich den aktuellen nicht nachvollziehen kann).
Da mir eine kurzfristige Anstellung in einem großen deutschen Unternehmen angeboten wurde, mein zukünftiger Arbeitgeber jedoch max. 5 Punkte für akzeptabel hält, habe ich nun reichlich Angst vor dem Urteil beim AG. Die Möglichkeit eines freiwilligen Punkteabbaus über eine Teilnahme an einem Seminar ist mir bekannt, jedoch würde ich lieber gänzlich auf die Punkte „verzichten“, zumal meiner Meinung nach einer grober Formfehler vorliegt.
Der beauftragte Anwalt ist sich nicht sicher, ob das reicht um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken und sagte, dass es einem Münzwurf gleichen würde. Diese Antwort wiederum finde ich sehr bedenklich und unbefriedigend. Aus diesem Grung wende ich mich nun Hilfe suchend an dieses Forum.
Gibt es bisher schon Urteile bzw. Verfahrenseinstellungen in ähnlichen Fällen?
Für Antworten danke ich bereits jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen!

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

auch wenn Sie in diesem Forum Ihren Fall lang und breit darstellen ist eine Beurteilung schlechterdings nicht möglich, da den Lesern dieses Forums die Akteneinsicht fehlt.
Wie Sie selbst schreiben, haben Sie bereits einen RA beauftragt, der auch schon einiges geleistet haben muss. Erwarten Sie jetzt, dass andere RA'e die Arbeit Ihres RA beurteilen sollen?

Mit Verlaub, aber Ihre Rechtsansicht (bei der Messung wurde ein Formfehler begangen) wird bei Gericht kein Gehör finden, falls sich dazu in der Akte nichts finden lässt! Auch ist Ihre Frage

" ...Gibt es bisher schon Urteile bzw. Verfahrenseinstellungen in ähnlichen Fällen?"

ohne Bedeutung ist, denn in Deutschland gibt es kein "case law" (wie in den USA), sondern Einzelfallentscheidungen. Dies bedeutet, dass Sie nicht nach einer "passenden Schublade" (= case) mit ähnlichen Sachverhalten zu suchen brauchen, denn den Richter beim AG wird es herzlich wenig interessieren, ob und welches AG so oder ähnlich entschieden hat.

Also: Liefern Sie Ihrem RA reichlich "Material" für seine Argumentation (z.B. der in Aussicht gestellte Arbeitsplatz etc.) und in der Hauptverhandlung könnte was zu machen sein.

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

PS: Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral!

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.