Hallo,
ich wurde Mitte 2009 auf einer BAB geblitzt und mir drohen 3 Punkte und ca. 100€ Strafe.
Meiner Meinung nach gab es nur eine Beschilderung mit einer 130 km/h-Begrenzung. Ich wurde mit 128 km/h geblitzt (Toleranz bereits abgezogen).
Laut der Bußgeldstelle soll es jedoch eine Begrenzung mit 100 km/h bei Nässe gegeben haben. Da es an diesem Tag regnete wurde gemessen und mir der Bescheid zugesandt.
Ich habe mir einen Anwalt genommen, der sich die Akte hat schicken lassen. Ihm fiel auf, dass der Polizeibeamte im Messprotokoll keine Angaben dazu gemacht hat, ob vor und nach der Messung eine Schilderkontrolle stattfand und legte wiederum Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Bußgeldstelle schrieb daraufhin den Polizeibeamten an und forderte eine Stellungnahme – zu diesem Zeitpunkt lag die Messung 4,5 Monate zurück. Er antwortete, dass er selbstverständlich die Sichtkontrolle durchgeführt hat, es jedoch tatsächlich versäumt hat dies im Messprotokoll zu dokumentieren. Der Beamte muss ein sehr gutes Gedächtnis haben... Wozu sind denn Protokolle da?
Die Bußgeldstelle hat den Einspruch nicht akzeptiert und den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Jetzt wurde für Mitte März ein Termin beim AG anberaumt.
Jetzt zu meinem Problem. Im November des Vorjahres der letzten Messung (also 11/2008)hatte ich dummerweise wegen kurzzeitiger Unaufmerksamkeit eine 3-Punkte Strafe wegen zu schnellen Fahrens erhalten (damals +26km/h). Zusätzlich gab es den Hinweis, dass ich mit einem weiteren, gleichwertigen Verstoß innerhalb der nächsten 12 Monate meinen Führerschein für einen Monat verlieren würde.
Dies wäre nun der Fall, da mir beide Verstöße mit mehr als 26km/h zur Last gelegt werden (wobei ich den aktuellen nicht nachvollziehen kann).
Da mir eine kurzfristige Anstellung in einem großen deutschen Unternehmen angeboten wurde, mein zukünftiger Arbeitgeber jedoch max. 5 Punkte für akzeptabel hält, habe ich nun reichlich Angst vor dem Urteil beim AG. Die Möglichkeit eines freiwilligen Punkteabbaus über eine Teilnahme an einem Seminar ist mir bekannt, jedoch würde ich lieber gänzlich auf die Punkte „verzichten“, zumal meiner Meinung nach einer grober Formfehler vorliegt.
Der beauftragte Anwalt ist sich nicht sicher, ob das reicht um eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken und sagte, dass es einem Münzwurf gleichen würde. Diese Antwort wiederum finde ich sehr bedenklich und unbefriedigend. Aus diesem Grung wende ich mich nun Hilfe suchend an dieses Forum.
Gibt es bisher schon Urteile bzw. Verfahrenseinstellungen in ähnlichen Fällen?
Für Antworten danke ich bereits jetzt und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn Sie in diesem Forum Ihren Fall lang und breit darstellen ist eine Beurteilung schlechterdings nicht möglich, da den Lesern dieses Forums die Akteneinsicht fehlt.
Wie Sie selbst schreiben, haben Sie bereits einen RA beauftragt, der auch schon einiges geleistet haben muss. Erwarten Sie jetzt, dass andere RA'e die Arbeit Ihres RA beurteilen sollen?
Mit Verlaub, aber Ihre Rechtsansicht (bei der Messung wurde ein Formfehler begangen) wird bei Gericht kein Gehör finden, falls sich dazu in der Akte nichts finden lässt! Auch ist Ihre Frage
" ...Gibt es bisher schon Urteile bzw. Verfahrenseinstellungen in ähnlichen Fällen?"
ohne Bedeutung ist, denn in Deutschland gibt es kein "case law" (wie in den USA), sondern Einzelfallentscheidungen. Dies bedeutet, dass Sie nicht nach einer "passenden Schublade" (= case) mit ähnlichen Sachverhalten zu suchen brauchen, denn den Richter beim AG wird es herzlich wenig interessieren, ob und welches AG so oder ähnlich entschieden hat.
Also: Liefern Sie Ihrem RA reichlich "Material" für seine Argumentation (z.B. der in Aussicht gestellte Arbeitsplatz etc.) und in der Hauptverhandlung könnte was zu machen sein.
Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan
PS: Alle Formulierungen sind geschlechtsneutral!
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