Guten Tag,
heute erhielt ich vom Inkassobüro HPS einen Brief, dass ich einen Strafzettel (keinen Parkschein gezogen) aus Schweden (Stockholm) noch nicht bezahlt hätte. Ich solle nun 35€ auf deren Konto überweisen.
Wie soll ich mich verhalten ? Ich habe mehrfach im Internet gelesen, dass Strafzettel aus Schweden nicht in Deutschland verfolgt werden können. Stimmt das ? Soll ich den Brief einfach ignorieren oder können die mir wirklich was ?
Danke für eine Antwort !
Freundliche Grüße
Ben Wembler
Auftraggeber ist "Europark
Auftraggeber ist "Europark Svenska AB"
Hier mal der Brief:
Hier mal der Brief:
Auftraggeber: Park Trade Europe AB, Sturegatan 16, SE-11436 Stockholm
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
bekanntlich hat uns die Europark Svenska AB über die ParkTrade Europe AB mit dem Einzug folgender Forderung beauftragt: Forderungsgrund >Parkschein nicht bezahlt
Die vorstehende Forderung haben Sie, trotz usnerer Zahlungserinnerung nicht bezahlt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die fällige Forderung unserer Mandantin gemäß nachstehender Berechnung bis zum 16.03.2010 auf unser Konto zu zahlen ist. Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, werden bei zivilrechtlicher Forderuing das Gerichtsverfahren, der Besuch des Gerichtsvollziehers und Pfändungsmaßnahmen veranlasst. Da Sie sich im Zahlungsverzug befinden, haben Sie gemäß $$ 286, 288 BGB auch die weiteren Kosten zu zahlen. Die zu zahlende Forderung berechnet sich wie folgt:
Hauptforderung > 18,90€
Auslagen unserer Auftraggeberin > 15,10€
Kosten unserer Inanspruchnahme > 15€
Halten Sie die Frist in Ihrem eigenen Interesse ein. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die Schufa Holding AG übermitteln.
Mit freundlichen Grüße,
HPS DEUTSCHLAND GMBH
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
aus diesem bloßen Schreiben des Inkassobüros kann noch nicht vollstreckt werden. Dies geht nur mit einem rechtskräftigen Titel. Ich halte es daher nur für "Angstmacherei" und würde es zunächst abheften. Erst wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie wachsam sein, denn ab da sind Fristen einzuhalten. Ich gehe nicht davon aus, dass die Angelegenheit weiter verfolgt wird.
Freundliche Grüße
Eine gern versuchte Masche,
Eine gern versuchte Masche, um Ausländern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Das ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Ein Bußgeldbescheid wäre auch nicht vollstreckbar. Dieses Grauen ereilt uns evtl. im Herbst 2010 mit Bußgeldern ab 70,00 €.....
LEUTE ZAHLT LIEBER!!!
Das gleiche Problem hatte ich auch. Die oben genannte Firma hat mir ebenfalls ein solches Schreiben geschickt und konnte mir die Sache mit Beweisfotos inkl. Kopie des Strafzettels nachweisen. Die Ansprechpartner haben mir auch mitgeteilt, dass es sich hier um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt und man mit einem berechtigten Interesse in Deutschland den rechtskräftigen Titel erwirken kann!!! Demnach ist ein Abkommen vollkommen unerheblich.
Letztlich müsste man bei der nächsten Einreise/Verkehrskontrolle blechen. Und das wird TEURER!!!
Also Leute wenn Ihr ein Verkehrsverstoß begeht steht auch dafür gerade! Ist hier in Deutschland auch nicht anders!!!!!
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