Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Handy in der Hand aber nicht tel.

Hallo zusammen,
ist es Strafbar das Handy in der Hand zu halten?
Ich habe es aus meiner Hosentasche herausgenommen und kurz ans Ohr gehalten beim fahren um zu hören ob eine Verbindung aktiv ist.Dann habe ich es auf den Beifahrer Sitz gelegt.Dansch haben sich die zivilen Polizisten hinter mich geklemmt und behauptet:Ich habe telefoniert.
Die Polizisten haben aber genau gesehen das ich eine Freisprecheinrichtung habe!
Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen:
Geldbuße 40.-
Gebühr 20.-
Auslagen Bußgeldstelle 3.50 + einen Punkt im Norden.
Was soll man da machen?
Hat es Sinn sich dagegen zu wehren?
Für hilfreiche Beiträge wäre ich Euch sehr verbunden
Mfg.MG.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

...damit dürften Sie den vorgeworfenen Tatbestand erfüllt haben. Lediglich das "in die Hand nehmen und weglegen" könnte man nicht unter den vorgeworfenen Tatbestand fassen. Sobald aber eine handybezogene Funktion (zB auch Uhrablesen!) dazukommt, ist der Tatbestand erfüllt.

Sollten Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen wollen, suchen Sie bitte einen Verkehrsanwalt auf.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Gespeichert von Rechtsanwalt Sv... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

diese Frage ist in der Rechtsprechung stark umstritten. Als Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons i.S.d. § STVO § 23 STVO § 23 Absatz Ia StVO kann nur die Bedienung solcher Funktionen verstanden werden, die zur Herstellung von Telekommunikation dienen. Andere Nutzungen sind nicht als ordnungswidrig zu ahnden.

Der Kollege hat vollkommen recht, Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen.

MFG

RA Kienhöfer

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