Hallo zusammen,
ist es Strafbar das Handy in der Hand zu halten?
Ich habe es aus meiner Hosentasche herausgenommen und kurz ans Ohr gehalten beim fahren um zu hören ob eine Verbindung aktiv ist.Dann habe ich es auf den Beifahrer Sitz gelegt.Dansch haben sich die zivilen Polizisten hinter mich geklemmt und behauptet:Ich habe telefoniert.
Die Polizisten haben aber genau gesehen das ich eine Freisprecheinrichtung habe!
Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid bekommen:
Geldbuße 40.-
Gebühr 20.-
Auslagen Bußgeldstelle 3.50 + einen Punkt im Norden.
Was soll man da machen?
Hat es Sinn sich dagegen zu wehren?
Für hilfreiche Beiträge wäre ich Euch sehr verbunden
Mfg.MG.
Forum: Beitrag »Handy in der Hand aber nicht tel.«
Die Beiträge der Verkehrsanwälte sind rot hervorgehoben.
...damit dürften Sie den vorgeworfenen Tatbestand erfüllt haben. Lediglich das "in die Hand nehmen und weglegen" könnte man nicht unter den vorgeworfenen Tatbestand fassen. Sobald aber eine handybezogene Funktion (zB auch Uhrablesen!) dazukommt, ist der Tatbestand erfüllt.
Sollten Sie sich gegen den Vorwurf verteidigen wollen, suchen Sie bitte einen Verkehrsanwalt auf.
Kontaktdaten Rechtsanwalt Jürgen Frese
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schafhausener Str. 38, 52525 Heinsberg
Telefon 02452 91500 | Fax 02452 915033
E-Mail | HomepageSehr geehrter Fragesteller,
diese Frage ist in der Rechtsprechung stark umstritten. Als Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons i.S.d. § STVO § 23 STVO § 23 Absatz Ia StVO kann nur die Bedienung solcher Funktionen verstanden werden, die zur Herstellung von Telekommunikation dienen. Andere Nutzungen sind nicht als ordnungswidrig zu ahnden.
Der Kollege hat vollkommen recht, Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen.
MFG
RA Kienhöfer
Kontaktdaten Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Rechbergstr. 22, 73550 Waldstetten
Telefon 07171 8709925 | Fax 07171 8809926
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