Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Parkschaden

Guten Tag,
meine Frau hat am 5.3.10 einen Zettel an unserer Windschutzscheibe gefunden, auf dem Stand ungefähr folgendes \"Guten Tag, kann es sein das Sie letzte Woche Donnerstag, 25.2.10, beim Ausparken mein Fahrzeug beschädigt haben? Bitte um Rückruf\".

Da ich leider gesundheitlich verhindert war, hat meine Frau besagte Person angerufen um erstmal zu erfragen um was es geht, weil wir uns beide an absolut keinen Vorfall erinnern können.

Es stellte sich heraus, dass der Schaden nicht bei uns auf der Straße, sondern bei meiner Großmutter passiert ist. Wir besuchen sie jeden Donnerstag.
Die Person schilderte auf jeden Fall, dass wir bereits auf der Straße geparkt hatten. Sie hätte sich dann mit ihrem Wagen vor uns gestellt. Beim Einparken hätte sie dann noch gedacht [Zitat folgend]: \"Oh, so ein großes Auto, da lasse ich lieber mehr Platz zum Ausparken\" und wäre dann nochmal etwas nach vorne gefahren.(Wir fahren einen recht auffälligen, amerikanischen SUV)
Sie hatte dann wohl am nächsten Tag einen Schaden im Bereich ihres Kennzeichens festgestellt... dort ist wohl an der Kennzeichenumrandung Lack abgeplatzt. Sie war auch schon bei einem Gutachter. Sie erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Und da wir angeblich hinter ihr standen, geht sie davon aus, dass wir es sind und hat uns nun eine Woche später, als sie den Wagen wieder auf der Straßen stehen sah, den Zettel dran gehaftet.

Fakt ist wir standen nicht die ganze Nacht in der Parklücke, sondern haben gg 23Uhr die Straßen in Richtung unserer Wohnung verlassen. Es könnten also in der Nacht noch x-beliebige andere Autos dort geparkt haben.
Meine Frau und ich haben absolut NICHTS von einer Berührung mitbekommen.
Der ganze Ablauf macht auch keinen Sinn.
Um ihren Wagen im Bereich des Kennzeichens zu beschädigen, hätte ich beim Ausparken erstmal geradeaus ziehen müssen, sie stand ja nach ihrer Aussage vor uns.
Beim besten Willen, wenn ich ausparke dann setze ich möglichst weit ZURÜCK, damit ich mehr Platz zum ausscheren habe und fahre nicht so nah wie möglich gegen das vor mir stehende Auto.

Wir haben bislang auch keine neuen \"Schaden\" am Auto bemerkt.
Der Wagen hat mehrere kleine defekte Stellen, die hatte er aber auch schon beim Gebraucht-Kauf. Heute haben wir uns den Wagen dann nochmal genau angeschaut. An unserer Stoßstange ist nichts zu sehen. Lediglich an der Kunststoff-Nummernschildumrandung ist der Kunststoff leicht angeraut an einer Stelle. Dort sind aber keinerlei Lackrückstände des anderen Wagens (der Wagen der Gegnerin ist weiß). Ich weiß noch nichtmal ob diese \"Stelle\" von Anfang an war, oder neu ist. Könnte aber auch durch Steinschlag hervorgerufen worden sein, oder durch den auf den Straßen liegenden Split. Zumal diese Beschädigung ja auch in unserem Kennzeichenbereich liegt, hätten sich wohl eher unsere Kennzeichenschrauben in des Gegners Wagen gebohrt. Unser Kennzeichen ist auch nicht verbogen. Dafür hätte ich wohl gemerkt völlig gerade gegen den Wagen fahren müssen...

Kurz zusammengefasst:
- wir (meine Frau und ich) haben von einem \"Anstoßen\" beide nichts mitbekommen, wir saßen zusammen im Wagen
- die Beschädigung(en) am anderen Fahrzeugen passen nicht annähernd auf meine \"Ausparkgewohnheiten\"
- ich habe einen kleinen Schaden an einem Kunststoffteil, habe aber keine Ahnung wielange dieser schon besteht.

Es gibt keinerlei Zeugen dafür, dass wir den Wagen gestreift/angestoßen haben. Genauso gut könnte es sein, dass die Dame beim einparken gegen mich gefahren ist?!

Meine Fragen daher:
Wer ist hier in der Beweisschuld?
Muss ich tätig werden? Oder nur, wenn die Dame nun mich konkret auf Grund des Kennzeichens anzeigt und dann die Polizei auf mich zukommt.
Angenommen meine Beschädigung im Bereich des Kennzeichens passt auch zu ihrer, ist dies schon Beweis genug? Wer sagt mir, dass nicht sie mir reingefahren ist?

Ich bin mir absolut keiner Schuld bewusst.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

MfG
Bobo

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
Gespeichert von Rechtsanwalt En... am/um

Sehr geehrter "Bobo",

Sie werden auf Ihre "Anfrage" hier keine Antwort erhalten, denn dieses Forum - und das kann nicht oft genug wiederholt werden - soll und kann die Rechtsanwälte (m./w.) nicht ersetzen.

Also suchen Sie eine(n) RA Ihres Vertrauens auf und lassen Sie sich beraten. Da es nicht bei der Beratung bleiben wird, ist der besuch beim Anwalt erst recht indiziert.

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

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