Guten Tag,
mir wird zur Last gelegt, mit meinem Firmenfahrzeug das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet zu haben. Habe nun nach ca. 2,5 Wochen eine "Schriftliche Zeugenvernehmung zur Feststellung des Fahrzeugführers" über die Firma erhalten.
Jetzt meine Fragen:
1. Was kommt da auf mich zu?
2. Soll ich den Verkehrsverstoß zugeben oder mache ich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
MfG
J. Walker
