Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Polizei in Zivil

Hallo,
ein Polizist in Zivil hat mich vor ca. 14 Tagen angehalten und mir vorgeworfen, ich sei bei rot über eine Ampel gefahren. Er habe dieses festgestellt, da er mir entgegenkam und sein Linksabbiegepfeil sei bereits grün gewesen, als ich noch über die Ampel gefahren sei. Desweiteren ist er dann hinter mir hergefahren (mit seinem Privatfahrzeug) und habe festgestellt, daß ich innerhalb der Ortschaft zu schnell gefahren sei. Er hatte mich dann angehalten, Personalien aufgenommen und mitgeteilt: Sie bekommen Post. Diese Post in Form eines Anhörungsbogens habe ich heute erhalten. Ich hatte ihm bereits gesagt, daß meine Ampel bei Überfahren noch grün war, worauf er entgegnete: wollen wir doch mal sehen, wem man glaubt. Er war allein und ich auch.
Wie verhält sich das, wenn Aussage gegen Aussage steht ? Ich habe den Eindruck, dieser Beamte will mich nur schikanieren !

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt. Hier gibt es - wie Sie vielleicht selbst erkannt haben- durchaus Verteidigungsansätze.

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