Vor 3 Monaten hatte ich einen Verkehrsunfall. Nach 3 Monaten und 2 Tagen erhielt dazu einen Bußgeldbescheid über 143 Euro und 3 Punkte.
Aufgrund der Verjährung habe ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein gelegt.
Heute kam die Antwort, das die dreimonatige Verjährungsfrist durch Zusenden eines Anhörungsbogens, einer Anhörung und den Erlass eines Bußgeldbescheides unterbrochen wird.
Aber innerhalb der Frist gab es keine Anhörung, mir wurde kein Anhörungsbogen zugestellt und der Bußgeldbescheid wurde mit Zustellvermerk erst 2 Tage nach der Frist zugestellt.
In dem heutigen Schreiben werde ich aufgefordert den Einspruch zurückzuziehen, ansonsten geht die Sache zur Staatsanwaltschaft.
Danke für die Auskunft !
MfG, Helmut
Nach Ihrer Schilderung reicht
Nach Ihrer Schilderung reicht zur Unterbrechung der Verjährung die Verfügung der Bußgeldbehörde, dass ein Bescheid erlassen wird; die Zustellung 2 Tage nach Ablauf der Frist ist nicht schädlich (erst nach 14 Tagen). Also: nicht die Zustellung ist erheblich - wie dies auf anderen Rechtsgebieten der Fall ist - sondern der Erlaß.
Neuen Kommentar schreiben