Die deutsche Anwaltauskunft:
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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Verjährung nach 3 Monaten

Vor 3 Monaten hatte ich einen Verkehrsunfall. Nach 3 Monaten und 2 Tagen erhielt dazu einen Bußgeldbescheid über 143 Euro und 3 Punkte.

Aufgrund der Verjährung habe ich Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein gelegt.

Heute kam die Antwort, das die dreimonatige Verjährungsfrist durch Zusenden eines Anhörungsbogens, einer Anhörung und den Erlass eines Bußgeldbescheides unterbrochen wird.

Aber innerhalb der Frist gab es keine Anhörung, mir wurde kein Anhörungsbogen zugestellt und der Bußgeldbescheid wurde mit Zustellvermerk erst 2 Tage nach der Frist zugestellt.

In dem heutigen Schreiben werde ich aufgefordert den Einspruch zurückzuziehen, ansonsten geht die Sache zur Staatsanwaltschaft.

Danke für die Auskunft !

MfG, Helmut

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Jürgen Frese
Gespeichert von Rechtsanwalt Jü... am/um

Nach Ihrer Schilderung reicht zur Unterbrechung der Verjährung die Verfügung der Bußgeldbehörde, dass ein Bescheid erlassen wird; die Zustellung 2 Tage nach Ablauf der Frist ist nicht schädlich (erst nach 14 Tagen). Also: nicht die Zustellung ist erheblich - wie dies auf anderen Rechtsgebieten der Fall ist - sondern der Erlaß.

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