Hallo , ich möchtze kurz meinen Fall in Fakten schildern.
Im Januar 2008 wurde ich von der Polizei auf der Autobahn kontrolliert, es wurden keine Drogen im Fahrzeug gefunden , aber es wurde ein Schweißtest gemacht , der positiv auf Cannabis war. Ich machte die Aussage das ich wenn es hochkommt 2-3 Mal wöchentlich konsumieren würde. Daraufhin bekam ich im Juni einen Brief von der Führerscheinstelle , ich solle mich innerhalb von 8 Tagen zu einer Blut und Urinuntersuchung im Rahmen eines Drogenscreenings einfinden.
Dazu fehlte mir das Geld und ich redete mit der Führerscheinstelle - der Sachbearbeiter sagte mir das ich den Führerschein auch freiwillig abgeben kann , damit kein Entzug stattfindet . Also gab ich den Führerschein ab alte Klasse bis 7,5 to und Motorrad - man sagte mir das anhängige Verfahren ist hiermit beendet dazu habe ich einen Brief von der Führerscheinstelle Mettman ( Nrw ) erhalten. Man sagte mir bei einem Antrag auf Neuerteilung solle ich damit rechnen das wieder eine Blut und Urinuntersuchung auf mich zukäme.
Im Januar 2010 rief ich bei der Führerscheistelle an - ein Herr Sa. sagte mir das nun eine Haaranalyse mit 4 cm gefordert werde . Trotz des ärztlichen Gutachtens für den LKW bis 7,5 to.
Nun habe ich im März den Neuantrag gestellt , jetzt sagt mir eine Sachbearbeiterin Frau Sch. das eine Haaranalyse mit 6-7 cm gefordert werde , der damalige Sachbearbeiter von 2008 ist nicht mehr dort.
Ich solle den Tüv anrufen - die würden das machen. Der Tüv Rheinland Hauptstelle Köln sagt mir nun - sie machen keine Haaranalysen mehr.
Jetzt habe ich eine Internetseite gefunden wo man forensisch verwertbare Haaranalysen machen kann http://www.europa-fahrerlaubnis.com/drogentest-mpu.php
Die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle sagte mir - irgendwelche Internetseiten würden nicht anerkannt - auf der Internetseite steht aber das diese anerkannt werden .
Jetzt habe ich mehrere Fragen - ist es rechtlich richtig das aufgrund einer Aussage von 2008 keine Blut und Urinuntersuchung , sondern eine Haaranalyse gefordert werden darf ?
Ist es rechtlich richtig das die Führerscheinstelle erst sagt 4 cm , dann 7 cm ?
Welches Institut muß anerkannt werden - denn die Sachbearbeiterin war nicht in der Lage mir eines zu benennen.
Ich habe mir einen Beratungshilfegutschein besorgt .
Mein Anwalt hat eine Akte angelegt - konnte mir aber nicht viel dazu sagen, ich mußte ihn darauf aufmerksam machen , das die im Brief von der Führerscheinstelle ( Mettmann ) erwähnte 2 Jahresfrist nicht mehr gültig ist .
Mein Anwalt sagte mir ja - dann rufen Sie doch mal den Tüv an , was ich ja heute auch tat und ich solle dort nachfragen , der Tüv sagt - keine Haaranalysen mehr .
Mit vielen Grüssen
Hilfesuchender
Wenden Sie sich an das
Wenden Sie sich an das Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln. Die dürften das können dürfen.
Joseph-Stelzmann-Straße 9
50931 Köln
0221 478-4251
Den Rest müsste man prüfen, was leider im Rahmen des Forums aus meiner Sicht nicht möglich ist.
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