Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Hallo , ich möchtze kurz meinen Fall in Fakten schildern.

Im Januar 2008 wurde ich von der Polizei auf der Autobahn kontrolliert, es wurden keine Drogen im Fahrzeug gefunden , aber es wurde ein Schweißtest gemacht , der positiv auf Cannabis war. Ich machte die Aussage das ich wenn es hochkommt 2-3 Mal wöchentlich konsumieren würde. Daraufhin bekam ich im Juni einen Brief von der Führerscheinstelle , ich solle mich innerhalb von 8 Tagen zu einer Blut und Urinuntersuchung im Rahmen eines Drogenscreenings einfinden.
Dazu fehlte mir das Geld und ich redete mit der Führerscheinstelle - der Sachbearbeiter sagte mir das ich den Führerschein auch freiwillig abgeben kann , damit kein Entzug stattfindet . Also gab ich den Führerschein ab alte Klasse bis 7,5 to und Motorrad - man sagte mir das anhängige Verfahren ist hiermit beendet dazu habe ich einen Brief von der Führerscheinstelle Mettman ( Nrw ) erhalten. Man sagte mir bei einem Antrag auf Neuerteilung solle ich damit rechnen das wieder eine Blut und Urinuntersuchung auf mich zukäme.

Im Januar 2010 rief ich bei der Führerscheistelle an - ein Herr Sa. sagte mir das nun eine Haaranalyse mit 4 cm gefordert werde . Trotz des ärztlichen Gutachtens für den LKW bis 7,5 to.

Nun habe ich im März den Neuantrag gestellt , jetzt sagt mir eine Sachbearbeiterin Frau Sch. das eine Haaranalyse mit 6-7 cm gefordert werde , der damalige Sachbearbeiter von 2008 ist nicht mehr dort.
Ich solle den Tüv anrufen - die würden das machen. Der Tüv Rheinland Hauptstelle Köln sagt mir nun - sie machen keine Haaranalysen mehr.

Jetzt habe ich eine Internetseite gefunden wo man forensisch verwertbare Haaranalysen machen kann http://www.europa-fahrerlaubnis.com/drogentest-mpu.php

Die Sachbearbeiterin bei der Führerscheinstelle sagte mir - irgendwelche Internetseiten würden nicht anerkannt - auf der Internetseite steht aber das diese anerkannt werden .

Jetzt habe ich mehrere Fragen - ist es rechtlich richtig das aufgrund einer Aussage von 2008 keine Blut und Urinuntersuchung , sondern eine Haaranalyse gefordert werden darf ?
Ist es rechtlich richtig das die Führerscheinstelle erst sagt 4 cm , dann 7 cm ?

Welches Institut muß anerkannt werden - denn die Sachbearbeiterin war nicht in der Lage mir eines zu benennen.
Ich habe mir einen Beratungshilfegutschein besorgt .
Mein Anwalt hat eine Akte angelegt - konnte mir aber nicht viel dazu sagen, ich mußte ihn darauf aufmerksam machen , das die im Brief von der Führerscheinstelle ( Mettmann ) erwähnte 2 Jahresfrist nicht mehr gültig ist .
Mein Anwalt sagte mir ja - dann rufen Sie doch mal den Tüv an , was ich ja heute auch tat und ich solle dort nachfragen , der Tüv sagt - keine Haaranalysen mehr .

Mit vielen Grüssen
Hilfesuchender

Gespeichert von Gast am/um

Wenden Sie sich an das Institut für Rechtsmedizin der Uni Köln. Die dürften das können dürfen.
Joseph-Stelzmann-Straße 9
50931 Köln
0221 478-4251

Den Rest müsste man prüfen, was leider im Rahmen des Forums aus meiner Sicht nicht möglich ist.

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