Hallo,
ich habe jetzt hier schon einiges zu dem Thema gelesen und auh viel gelernt. Meine Frage konkret: Ich habe an meinem PKW einen Vollkaskoschaden, Totalschaden. (Von der Fahrban abgekommen). Es ist kein Fremdschaden entstanden. Die Mehrwertsteuer bekommt man erstattet, wenn man in der Werkstatt reparieren läßt. Macht bei meinem Totalschaden ja nun keinen Sinn, ich möchte daher einen neuen (gebrauchten) Wagen kaufen.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer auch erstattet, wenn ich mir ein neues Auto von Privat kaufe, oder muß ich bei einem Händler kaufen?
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
die MwSt bekommen Sie nur erstattet, wenn diese ausdrücklich ausgewiesen ist, was bei Händlern immer der Fall ist.
Der Kaufpreis müßte (z.B.) lauten: 6.000 € (netto) + 1.140 € MwSt = 7.140 € MwSt (brutto).
Bei einem Kauf von Privat kann die MwSt selten ausgewiesen werden und wenn dies nicht der Fall ist wird Ihnen die MwSt auch nicht erstattet.
Es gibt keine bestimmung, dass Sie bei einem Händler kaufen MÜSSEN, aber - wie dargestellt - wenn es um die Rückerstattung geht gibt's keinen anderen Weg.
Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan
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