Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Wiederholungstäter-Welche Chance habe ich noch? Habe nur noch 5 Tage !!!

Hallo zusammen,

ich bin AUssendienstler und demzufolge auf meinen Geschäftswagen & Führerschein angewiesen. Zur Historie:

1. ich habe im Sommer 2009 einen 1-monatiges Fahrverbot erhalten (59km/h in 30er Zone), welches ich im Dezember verbüßt habe.

2. Im November 2009 wurde ich erneut geblitzt. Ich war diesmal um 1 km/h noch im Bussgeldbereich, da ich aber Wiederholungstäter war wurde mir erneut 1 Monat Fahrverbot verhängt (welches ich im Mai 2010 abbüßen werde).

3. Zu allem Pech wurde ich am 9.2.2010 WIEDER mit 106 km/h in 80er Zone geblitzt, also 26km/h zu schnell. Ich habe hierzu über meine Firma einen Zeugenfragebogen erhalten, in dem ich mich auls Fahrer identifizieren sollte, darauf habe ich nicht reagiert und auf eine Verjährung gehofft (da dieser Zeugenfragebogen erst sehr spät gekommen ist und anschliessend wochenlang nichts neues kam). Jetzt habe ich allerdings doch Post bekommen, und zwar an meine ALTE ADRESSE und mit falschem Nachnamen (ein Buchstabe zu viel), über Umwege ist der Brief dann zu mir gekommen und ich weiss jetzt nicht was ich machen soll, da ich sehr ANgst habe diesmal etwas Schlimmeres zu bekommen. Das letzte Schreiben lautet:

"Anhörung im Bußgeldverfahren". Sehr geehrter Herr.......(hier falscher Nachname, also mit 1 Buchstaben zu viel), Ihnen wird zur Last gelegt....."

FRAGEN:

1. Habe ich eine relistische chance mit heiler Haut raus zu kommen, wenn ich meinen Kumpel als Fahrer angebe (er würde die 3 Punkte in Kauf nehmen, wenn ich zahle)?

2. Ist mit diesem Schreiben die Verjährung unterbrochen (nach Tattag wäre es nach 3 Monaten der 8.Mai)?

3. Habe ich eine Chance wegen der falschen Adresse und falschgeschriebenen Nachnamen?

4. wenn alles ganz regulär abläuft, mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?

Ich muss innerhalb 1 WOche (also bis Mitwoch, Donnerstag antworten)!!!!

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Gespeichert von Rechtsanwalt Sv... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen können im Rahmen dieses Forums nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Verkehrsrechtsanwalt, da es nötig sein wird Akteneinsicht zu beantragen.

MFG

RA Kienhöfer

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