Bin Ende November 2009 von einer Autobahnbrücke per Videoüberwachung gefilmt worden.Die Polizei wollte Verstöße bei Mindesabstand und Geschwindigkeit messen. Auf der viel befahrenen B1 haben sie mich dann erwischt, ich soll zu dicht aufgefahren sein, ich konnte noch nicht mal die Richtgeschwindigkeit fahren. Es muss sich zu diesem Zeitpunkt wohl gelohnt haben bei der Verkehrsdichte, denn kaum einer wird den Mindestabstand eingehalten haben. Das grenzt an Abzocke. Außerdem stand in der Zeitung,dass das OLG Düsseldorf entschieden hat, dass solche Videoüberwachungen gesetzlich unzulässig sind. Habe das der Stadt mitgeteilt, aber dennoch kam der Bußgeldbescheid über 123,50€ und 2 Punkte.Was kann ich jetzt tun? Wäre sehr dankbar für Hilfe!
Lieben Gruß
K. Huck
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung kommt es ganz entscheidend auf das verwendete System der Polizei. Sie sollten hier sofort einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen, welcher für Sie Akteneinsicht nimmt und das verwendete System prüft. Gleichzeitig prüft der Anwalt ebenfalls noch die Messergebnisse und die Bildqualität. Hinsichtlich der Verfasungsmäßigkeit von Lasermessungen konnte man schon in mehreren Verfahren günstige Ergebnisse für den Beschuldigten erreichen. Gerne können Sie mich für nähere Infomationen kontaktieren.
MFG
RA Kienhöfer
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