Vor einiger Zeit berichtete ich über einen minimalen Geschwindigkeitsübertritt in der Schweiz (109 bei 100). Grundtenor damals: Wenn ich in den kommenden drei Jahren nicht in die Schweiz einreisen möchte, kann ich die Forderung getrost ignorieren. Auch auf das entgegengenommene Einschreiben der Staatsanwaltschaft Solothurn habe ich nicht reagiert. Jetzt schickt mir aber der Ermittlungsrichter meines Amtsgerichts die Aufforderung, zwecks der "Abholung eines Schriftstückes (Strafverfügung der Staatsanwaltschaft vom 03.03.2010)" zu erscheinen.
Was nun? Wie kann ich mich verhalten? Amtsgericht ignorieren? Abholen und weiter ignorieren? Einknicken?
Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar!
Kann mir niemand helfen...?
Bin dankbar über jede Antwort
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