Hallo
bin scheinbar mit meinem Motorrad geblitzt worden. Dabei ist mir beim fahren nichts aufgefallen. Jetzt habe ich einen Brief im Kasten gehabt "Anhörung im Bußgeldverfahren".
Demnach drohen mir laut Bußgeldkatalog 70€ und ein Punkt.
Laut dem Schreiben bin ich von vorne mit Foto geblitzt worden. Beweismittel wären eine Messung mit Frontfoto und ein Zeuge.
Muss ich dazu was sagen? Wenn ich nichts sage droht mir dann der Bußgeldbescheid?
Danke schon einmal für eure Tipps
Socke
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
noch gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland das Täterprinzip. D.h., es muß nicht nur die konkrete Übertretung nachgewiesen werden, sondern insbesondere auch, wer sie begangen hat. Ob tatsächlich ein Frontfoto, dass zur Identifizierung tauglich ist vorliegt, kann nur durch eine Akteneinsicht überprüft werden, die wiederum nur ein Verteidiger erhält. Die dadurch entstehenden Kosten hätte in den meisten Fällen der Betroffene zu übernehmen. Diese wären regelmäßig von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt (wobei es grundsätzlich nicht empfehelenswert ist, sich von seiner Versicherung einen Anwalt empfehlen zu lassen!). Besteht kein Versicherungsschutz, muß das Kosten-Nutzen-Verhältnis abgewogen werden, wobei sich ja der Anwaltsauftrag zunächst ja gerade auch auf die Akteneinsicht und anschließende Abwägung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung beschränken.
Mit freundlichem Gruß
- RA Uwe Olschewski -
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