Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Mit dem Motorrad geblitzt worden.

Hallo

bin scheinbar mit meinem Motorrad geblitzt worden. Dabei ist mir beim fahren nichts aufgefallen. Jetzt habe ich einen Brief im Kasten gehabt "Anhörung im Bußgeldverfahren".
Demnach drohen mir laut Bußgeldkatalog 70€ und ein Punkt.
Laut dem Schreiben bin ich von vorne mit Foto geblitzt worden. Beweismittel wären eine Messung mit Frontfoto und ein Zeuge.
Muss ich dazu was sagen? Wenn ich nichts sage droht mir dann der Bußgeldbescheid?

Danke schon einmal für eure Tipps
Socke

Gespeichert von Rechtsanwalt Uw... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

noch gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland das Täterprinzip. D.h., es muß nicht nur die konkrete Übertretung nachgewiesen werden, sondern insbesondere auch, wer sie begangen hat. Ob tatsächlich ein Frontfoto, dass zur Identifizierung tauglich ist vorliegt, kann nur durch eine Akteneinsicht überprüft werden, die wiederum nur ein Verteidiger erhält. Die dadurch entstehenden Kosten hätte in den meisten Fällen der Betroffene zu übernehmen. Diese wären regelmäßig von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt (wobei es grundsätzlich nicht empfehelenswert ist, sich von seiner Versicherung einen Anwalt empfehlen zu lassen!). Besteht kein Versicherungsschutz, muß das Kosten-Nutzen-Verhältnis abgewogen werden, wobei sich ja der Anwaltsauftrag zunächst ja gerade auch auf die Akteneinsicht und anschließende Abwägung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung beschränken.

Mit freundlichem Gruß
- RA Uwe Olschewski -

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