Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Aufbauseminar für Fahranfänger

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Erstaunen habe ich heute einen Brief des Landratsamtes für den Landkreis Augsburg erhalten in dem steht, das ich aufgefordert werde an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, da ich während meiner Probezeit zwei Vergehen der Kategorie B begangen habe. Diese meine Probezeit ist jedoch bereits seit zehn Tagen beendet und ich gelte nach dem Gesetz nicht mehr als Fahranfänger.

U.A. wird mir zur Last gelegt, ich hätte in einer Umweltzone geparkt, dies mit einem nicht dafür gestatteten Fahrzeug. Obwohl mein PKW - nun angemeldet im Landkreis Augsburg - über eine grüne Umweltplakette verfügt, auf dieser jedoch ein amtliches Kennzeichen aus München eingetragen war - Wohnsitz des Verkäufers von diesem besagten PKW.

Ich habe weder Lust, noch Geld und Zeit dafür nun an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen und zusätzlich eine Probezeitverlängerung hinnehmen zu müssen, obwohl diese ja nun seit zehn Tagen beendet ist. Wie hoch sind meine Aussichten und Chancen auf Erfolg?

Mit freundlichen Grüßen

Gespeichert von Gast am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihnen wird u.a. der von Ihnen geschilderte Verstoß gegen die Umweltzonen-Bestimmungen zur Last gelegt. Und was noch ( => u.a.!)?

" .. Ich habe weder Lust, noch Geld und Zeit dafür nun an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen..."
=> Wen interessiert das denn? Straftäter haben auch selten Lust ins Gefängnis zu gehen, aber sie müssen es! Nun sind Sie kein Straftäter, aber bevor Sie so argumentieren - falls Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen - sollten Sie an Ihren FS denken!!!!

Das Problem mit der absolvierten Probezeit und den aktuellen Sachverhalten wird Ihnen ein(e) Anwalt (m./w.) erläutern, an den/die Sie sich alsbald wenden sollten!

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

Gespeichert von Gast am/um

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Özcan,

sicherlich gestehe ich meine Fehler ein, mich aufgrund beider Tatsachen jedoch als "Fahruntauglich" einzustufen, um eine erneute Prüfung ob meiner Fahrtauglichkeit anzuberaumen, ist schlichtweg inakzeptabel. Ich habe weder in einem Trunkenrausch Straßenrennen veranstaltet, noch habe ich andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar genötigt. Ich hatte 2008 lediglich vergessen meinen Sohn anzuschnallen und im Jahre 2009 das Kennzeichen auf der Feinstaubplakette nicht beachtet, welches nicht übereinstimmt mit dem Kennzeichen meines Autos. Das dort eingetragene Kennzeichen wurde dem Vorbesitzer aus München zugeschrieben. Nichts desto trotz ist mein Fahrzeug "Umweltfreundlich" und besitzt die Plakette nicht zu Unrecht.

Wenn diese beiden Dinge nun derarte Vergehen im Sinne der StVO sind, das meine Fahrtauglich dadurch in Frage gestellt wird, darf mich das sehr wohl stören. Zumal damit noch zusammen hängt, das meine Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird.

Ich möchte, das der in Flensburg eingetragene Strafpunkt bez. der Feinstaubplakette wieder ausgetragen wird, damit ich kein Aufbauseminar absolvieren und keine verlängerte Probezeit hinnehmen muss. Ist das machbar?

Hochachtungsvoll Sziffo

Gespeichert von Gast am/um

Das Problem ist, dass die Ahndung der beiden angelasteten Delikte bereits bestandskräftig / rechtskräftig ist. Im Verwaltungsverfahren, also demjenigen rechtlichen Bereich, der die Frage der Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar etc. regelt, findet generell keine erneute Prüfung statt, ob die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zu Recht erfolgte.
Da die Ahndung rechtskräftig ist, ist die Punkteeintragung ebenfalls zwangsläufig. Ein Angriff dessen hat daher kaum Aussicht auf Erfolg.
Was lernen wir daraus?: Frühzeitig zum Anwalt gehen. Sie hätten sich möglicherweise im Plakettenfall erfolgreich verteidigen können.

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.