Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen habe ich heute einen Brief des Landratsamtes für den Landkreis Augsburg erhalten in dem steht, das ich aufgefordert werde an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, da ich während meiner Probezeit zwei Vergehen der Kategorie B begangen habe. Diese meine Probezeit ist jedoch bereits seit zehn Tagen beendet und ich gelte nach dem Gesetz nicht mehr als Fahranfänger.
U.A. wird mir zur Last gelegt, ich hätte in einer Umweltzone geparkt, dies mit einem nicht dafür gestatteten Fahrzeug. Obwohl mein PKW - nun angemeldet im Landkreis Augsburg - über eine grüne Umweltplakette verfügt, auf dieser jedoch ein amtliches Kennzeichen aus München eingetragen war - Wohnsitz des Verkäufers von diesem besagten PKW.
Ich habe weder Lust, noch Geld und Zeit dafür nun an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen und zusätzlich eine Probezeitverlängerung hinnehmen zu müssen, obwohl diese ja nun seit zehn Tagen beendet ist. Wie hoch sind meine Aussichten und Chancen auf Erfolg?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihnen wird u.a. der von Ihnen geschilderte Verstoß gegen die Umweltzonen-Bestimmungen zur Last gelegt. Und was noch ( => u.a.!)?
" .. Ich habe weder Lust, noch Geld und Zeit dafür nun an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen..."
=> Wen interessiert das denn? Straftäter haben auch selten Lust ins Gefängnis zu gehen, aber sie müssen es! Nun sind Sie kein Straftäter, aber bevor Sie so argumentieren - falls Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen - sollten Sie an Ihren FS denken!!!!
Das Problem mit der absolvierten Probezeit und den aktuellen Sachverhalten wird Ihnen ein(e) Anwalt (m./w.) erläutern, an den/die Sie sich alsbald wenden sollten!
Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan
Sehr geehrter Herr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Özcan,
sicherlich gestehe ich meine Fehler ein, mich aufgrund beider Tatsachen jedoch als "Fahruntauglich" einzustufen, um eine erneute Prüfung ob meiner Fahrtauglichkeit anzuberaumen, ist schlichtweg inakzeptabel. Ich habe weder in einem Trunkenrausch Straßenrennen veranstaltet, noch habe ich andere Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar genötigt. Ich hatte 2008 lediglich vergessen meinen Sohn anzuschnallen und im Jahre 2009 das Kennzeichen auf der Feinstaubplakette nicht beachtet, welches nicht übereinstimmt mit dem Kennzeichen meines Autos. Das dort eingetragene Kennzeichen wurde dem Vorbesitzer aus München zugeschrieben. Nichts desto trotz ist mein Fahrzeug "Umweltfreundlich" und besitzt die Plakette nicht zu Unrecht.
Wenn diese beiden Dinge nun derarte Vergehen im Sinne der StVO sind, das meine Fahrtauglich dadurch in Frage gestellt wird, darf mich das sehr wohl stören. Zumal damit noch zusammen hängt, das meine Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird.
Ich möchte, das der in Flensburg eingetragene Strafpunkt bez. der Feinstaubplakette wieder ausgetragen wird, damit ich kein Aufbauseminar absolvieren und keine verlängerte Probezeit hinnehmen muss. Ist das machbar?
Hochachtungsvoll Sziffo
Das Problem ist, dass die
Das Problem ist, dass die Ahndung der beiden angelasteten Delikte bereits bestandskräftig / rechtskräftig ist. Im Verwaltungsverfahren, also demjenigen rechtlichen Bereich, der die Frage der Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar etc. regelt, findet generell keine erneute Prüfung statt, ob die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten zu Recht erfolgte.
Da die Ahndung rechtskräftig ist, ist die Punkteeintragung ebenfalls zwangsläufig. Ein Angriff dessen hat daher kaum Aussicht auf Erfolg.
Was lernen wir daraus?: Frühzeitig zum Anwalt gehen. Sie hätten sich möglicherweise im Plakettenfall erfolgreich verteidigen können.
Neuen Kommentar schreiben