Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Geschwindigkeitsüberschreitung

hallo,

ich bin am 5.2 mit dem Auto meines Vaters mit 40 zu schnell auf der Autobahn geblitzt worden (Probezeit ist seit dem 9.4 erst vorbei...).
zuerst hat mein vater einen anhörungsbogen (Ihnen wird vorgeworfen...) erhalten. diesen hat er dann am 17.3 ohne angabe zur Sachen, d.h. nur Personalien angegeben, wieder zurückgeschickt.
Am 7.4 habe ich dann meinen Anhörungsbogen (Ihnen wird vorgeworfen...) erhalten. Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei das Radarfoto mit dem meines Personalausweises verglichen hat, daher das schreiben direkt an mich.
Ich habe dann am 16.4., ebenfalls ohne angaben zur Sachen, den Bogen wieder zurückgeschickt.
am 21.4 habe ich dann ein Bußgeldbescheid (Ihnen wird vorgeworfen...) bekommen. Vielleicht kam mein Brief bei der Behörde nicht fristgerecht an.
ich habe vor Einspruch einzulegen. (mit welcher Begründung weiß ich allerdings noch nicht...)

Habt ihr eine Ahnung wie ich jetzt am besten vorgehen sollte? Ich habe noch einen 2 Jahre älteren Bruder der mit sehr ähnlich sieht. Bisher haben sie ihn noch nicht angeschrieben, d.h. seine Verjährungsfrist wäre am 5.5 vorbei.

Wenn sie es nicht schaffen ihn fristgerecht anzuschreiben, könnte er dann nach der Frist sagen, dass er es war ohne belangt zu werden? D.h. wenn ich jetzt Einspruch einlege, und das Verfahen gegen mich läuft, könnte dann mein bruder nach dem 5.5 sagen dass er es war und alles wird fallen gelassen?

Wie gut stehen meine Chancen, dass dem Einspruch meinerseits stattgeben wird?
Ich trug auf dem Foto eine Brille, aber habe keine in meinem Führerschein eingetragen.
Ändert es was wenn ich mir bis zur evtl. Verhandlung einen Bart wachsen lasse?

Im Bußgeldbescheid steht dass ich 143,50 zahlen muss und 3 Punkte kriege.
Muss in dem Schreiben auch stehen, dass ich dann ein Aufbauseminar machen muss und die Probezeit um 2 Jahre verlängert wird? Oder kommt das seperat vom KBA?

Vielen Dank für eure antworten!!!

PS: An diejenigen die schreiben: "Bezahl doch einfach, bist doch selber schuld."
Ich habe meine Lektion schon gelernt, die ganze Sache stresst einen total...

Gespeichert von Gast am/um

Sehr geehrter Fragesteller,
das, was Sie vorhaben (Stichwort: Bruder) ist strafbar. Die Angelegenheit sollte es nicht wert sein.
Versuchen Sie es besser auf dem legalen Weg. Beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt, der legt Einspruch ein und überprüft das Messverfahren. Je nachdem, wie gut oder schlecht das Foto ist, kann die Fahrereigenschaft bestritten werden. Der Richter wird sich dann persönlich im Verhandlungstermin ein Bild von Ihnen machen und entscheiden, ob Sie mit der Person auf dem Foto vergleichbar sind.

Die Anordnung eines Aufbauseminar ist Sache der Straßenverkehrsbehörde. Da wird Sie nach Rechtskraft des BG-Bescheides vielleicht noch einmal Post erwarten.

Freundliche Grüße
RAin Helmich

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