1983 habe ich in der damaligen DDR einen Fahrerlaubnis gemacht und erhalten. Abgestempelt ist die Klasse \"M\". Zur FE habe ich eine Berechtigungskarte mit Eintrag \"T\" erhalten.
Die Eintragung \"M\" in meiner FE erlaubt mir das Fahren eines Leichtmobil - Microcar (45 kmh).
Nun wollte ich den Führerschein umschreiben lassen - aus welchen Gründen auch immer.
Die Führerscheinstelle macht mich darauf aufmerksam, dass mein FS ungültig ist. Ich wäre nur berechtigt Landmaschinen \"L\" zu fahren ... So steht das in dem Auszug, der aus Potsdam angefordert wurde. Nun soll ich die Klasse \"S\" machen, damit ich meinen 45er weiter fahren darf.
Ich fahre seit 1983 die entsprechend DDR-Klasse \"M\" zugelassenen Fahrzeuge. Kann man denn einfach so nach so langer Zeit den mir ausgehändigten Führerschein für ungültig erklären? Hab doch die Fahrprüfungen absolviert. Was kann ich gegen diesen Behördenfehler tun?
Schade
Schade .... ich dachte hier kann mir jemand einen Tipp geben....
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