Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Hallo,

ich hab am 15.03.2010 beim Gericht meinen Führerschein abgeben müssen. Der Vorwurf war Nötigung. Das Gericht stellte eine charakterliche ungeeignet fest. Sperrfrist: 10 Monate. Ich habe zwar Revision beantragt, große Hoffnung hab ich allerdings nicht mehr. Es gibt für den Vorfall keine Zeugen. Es steht die Aussage der Zeugin gegen meine. Da ich Angestellter im Aussendienst bin, ist das natürlich der SuperGau. Mein AG hat Aufgrund der Tatsache das ich mir seit langer Zeit für ihn den A..... aufreisse einen Fahrer auf 400€ eingestellt, der mich jetzt 2-3 Tage die Woche durch die Gegend kutschiert, der Rest Büro. Meine Frage ist:

Da ich ja eine Sperrfrist von 10 Monaten habe muß ich die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

1. wann kann ich das frühstens tun um auch die Sperrfrist möglichst einzuhalten?

2. ich hab natürlich dran gedacht präventiv meinen guten willen zu zeigen und etwas für meinen Charkter zu tun, was kann man da machen damit die Behörde sieht, der hat an sich gearbeitet?

3. was kann man sonst tun?

bin im Moment recht hilflos. Hab gerade keine Ahnung wie das endet was ichh tun kann. Auch im Hinblick auf die bevorstehende Revision.

Gespeichert von Rechtsanwalt Sö... am/um

Guten Tag,

Sie sollten sich in jedem Fall anwaltlich von einem Fachmann beraten lassen, sofern dies noch nicht der Fall sein sollte. Dieser kann die Verfahrensakten einsehen und geeignete Schritte sowie Rechtsmittel prüfen. Insbesondere die Fristen für Berufung / Sprungrevision sind zwingend zu beachten. Kleiner Exkurs: Die Sprungrevision ist ein sehr formalistisches Verfahren, welches sich nur mit reinen prozessualen Verfahrensfehlern beschäftigt, während in der Berufung eine komplett neue Verhandlung inklusive Beweisaufnahme stattfindet. Eine pauschale Beurteilung Ihres falls kann und soll hier im Forum nicht stattfinden.

Sie können die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Weiterhin können Sie freiwillig an einem Aufbauseminar für Kraftfahrer teilnehmen. Geeignete Stellen benennt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde auf Nachfrage. Dies führt allerdings grundsätzlich nicht zu einer Verkürzung der Sperrfrist, wenn diese rechtskräftig angeordnet wurde.

Grundsätzlich noch einmal der Rat: nehmen Sie die fachliche Kompetenz eines Verkehrsanwalts in Anspruch, sofern noch nicht geschehen.

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