Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage. Heute habe ich eine Mitteilung des Ordnungsamtes unter meinem Scheibenwischer gefunden. Ein konkreter Vorwurf wird noch mitgeteilt, aber es handelt sich mit ziemlicher Sicherheit um einen Verstoß im Zusammenhang mit Zeichen 290 (mit zeitlichem Zusatz), also dem Zonenhalteverbot. Abseits der bescheidenen Parksituation, bin ich irritiert. Es handelt sich um eine Strasse, die parallel zu einem Bahndamm verläuft. Zwischen Strasse und Bahndamm befindet sich eine \"Sandfläche\", die in regelmäßigen Abständen bepflanzt ist. Für mich als Otto-Normal-Autofahrer ist das erstmal kein Teil der Strasse und auch kein ausgewiesener Parkplatz, wenngleich diese Fläche gewohnheitsmäßig als solcher genutzt wird. Nach meinem bisherigen Verständnis betrifft das \"gewöhnliche Halteverbot\" die Fahrbahnseiten und ggf. ausgewiesene Parkflächen, also ordentliche Verkehrswege. Die Zone selbst bedeutet nach meinem Verständnis nur, dass auch abgehende Strassen bis zur Beendigung der Zone.
Ich habe nun versucht, eine verwertbare und verständliche Definition von \"öffentlicher Verkehrsfläche\" zu finden. In der StVO konnte ich diese nicht finden. Wie soll ein gewöhnlicher Autofahrer so etwas wissen bzw. richtig beurteilen können? Wenn etwas als Strasse oder Parkplatz ausgewiesen oder erkennbar (z.B. weil gepflastert/geteert) ist, kann man ja noch nachvollziehen, aber eine derartige Freifläche, die eher per Gewohnheit denn Beschilderung genutzt wird, mutet mir befremdlich an. Ganz abgesehen davon, dass es keinen ersichtlichen Grund gibt, diese Fläche zu bestimmten Uhrzeiten nicht nutzen zu dürfen. Es wirkt eher so, als wolle die Stadt hier zusätzlich Geld in die Kassen holen. Wobei das natürlich nur eine höchst spekulative Vermutung ist.
Die einzig halbwegs verständliche (für mich als Laien zumindest) Erklärung zu \"öffentlichen Verkehrsflächen\", die ich gefunden habe, ist hier nachzulesen:
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp_foren.cgi?msg-5532!2001
Für mich klingt das jedenfalls so, als wäre meine Überlegung korrekt. Trotz langer Rede, möchte ich im Endeffekt des kurzen Sinnes nur wissen, wie eine \"öffentliche Verkehrsfläche\" tatsächlich definiert ist und ob die von mir beschriebenen \"Dreckflächen\" tatsächlich dazu gehören oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen und Dank,
A. Heines
Neuen Kommentar schreiben