Ich besitze einen Schwerbehindertenparkausweis, der mir erlaubt an meinem Arbeitsplatz am UNiklinium Essen auf dem vorhandenen Schwerbehindertenparkplatz zu parken. An dem Tag, an dem mein Auto umgesetzt worden ist, musste ich halb auf dem Bürgersteig parken, da jmd. ohne Schwerbehindertenparkausweis auf dem Behindertenparkplatz geparkt hatte.
Mein Wagen wurde im Laufe des besagten Tages umgesetzt auf die gegenüberliegende Straßenseite. Heute kam der Bescheid vom Ordnungsamt, dass ich gegen §24 StVG, §49 und 69a StVO verstoßen habe.
Da ich aufgrund meiner Behinderung nicht mehr als 100m laufen kann, war ich darauf angewiesen nahst möglich an dem Institut zu parken, für das ich arbeite.
Leider habe ich den Falschparker nicht abschleppen lassen.
Kann ich mich gegen den BEscheid und das Umsetzen wehren?
Jill
Das ist aus der Ferne (mithin
Das ist aus der Ferne (mithin ohne Detailkenntnisse) schwer zu beurteilen. Daher nur ein paar rechtliche Rahmenvorgaben: Sie räumen selbst, dass Sie falsch geparkt haben. Der Grund spielt hier keine ernthafte Rolle. Daher kommt grundsätzlich ein Abschleppen in Betracht, insbesondere wenn es zu Behinderungen des Verkehrs oder der Blockierung von Feuerwehrzufahrten etc. kommt. Fraglich ist die Verhältnismäßigkeit. Da offenbar auf der anderen Straßenseite geeigneter Platz vorhanden war, war das Umsetzen dorthin jedenfalls eine mildere Maßnahme als eine Verbringung an den Stadtrand.
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