Guten Tag,
Zu folgendem Sachverhalt benötige ich dringend Ihren Rat:
im Januar wurde mein Fahrzeug im schlimmsten Schneechaos beim Ausparken von einem anderen Fahrzeug gestreift, das aufgrund der Schneemassen nicht ausweichen konnte. Die Verursacherin hat den Schaden am gleichen Tag ihrer Versicherung gemeldet, ich sollte Fotos vom Unfallschaden, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt und einen Bericht zum Unfallhergang schicken, was ich auch getan habe. Die Schuldfrage wurde geklärt und die Verursacherin bekam die volle Schuld. Kurze Zeit später erhielt ich einen Scheck in Höhe von 200 Euro und einige Zeit später ein Schreiben, in dem mir die Versicherung eine weitere Zahlung in Höhe von 450 Euro anbietet und dafür auf weitere Maßnahmen wie etwa eine Gegenüberstellung verzichtet. Da der Kostenvoranschlag der Werkstatt aber über 900 Euro lautete und die Schuldfrage geklärt war, habe ich dem nicht zugestimmt und so kam es zur Gegenüberstellung mit einem von der Versicherung beauftragten Gutachter. Nach 8 Wochen dann heute ein Schreiben der Versicherung, in dem es heißt, dass der Schaden an meinem Fahrzeug laut Gutachten nicht vom Fahrzeug der Verursacherin stammt und daher der Schaden abgelehnt wird. Die 200 Euro soll ich zurückzahlen und zudem fordert die Versicherung nun die Kosten für das Gutachten in Höhe von 1.100 Euro!!!!!!!
Das kann doch nicht sein, oder? Wieso soll ich jetzt den Gutachter zahlen? Soll ich auch noch dafür bezahlen, dass mir jemand reingefahren ist und derjenige die Schuld auch anerkannt hat?!?
Wie kann ich nun gegen die Versicherung vorgehen) Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe (wie das meist in so einem Fall ist!), will der Gang zum Anwalt gut überlegt sein...
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
erfahrungsgemäß wird es in Ihrem Fall aber nicht mehr ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalt gehen. Zu diesem hätten Sie im Übrigen nach einen unverschuldeten Autounfall direkt gehen sollen, da die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwaltes als Schadensfolge tragen muss.
MFG
RA Kienhöfer
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
leider haben Sie zwei Fehler gemacht. Sie haben auf die Hinzuziehung der Polizei oder zumindest eine Dokumentation des Unfalls (mit Anerkenntins des Hergangs durch den Unfallgegner) verzichtet. Jetzt ergeben sich aus diesem Versäumnis rechtliche Schwierigkeiten, insbesondere Beweisschwierigkeiten. Zweiter Fehler: Sie waren nicht sofort beim Anwalt, sondern haben sich auf das "Eingelulle" der Versicherung eingelassen. Die Versicherung ist aber Ihr Gegner! Deren Ziel ist es, Ihnen möglichst wenig zu zahlen.
Was lernen wir daraus? Möglichst umfassend Beweise sichern (Polizei hinzuziehen, Fotos machen, dem Gegner schriftliche Erklärungen -siehe Link "Unfallbericht" - abringen. Als Verkehrsanwalt habe ich öfters den Fall, dass am Unfallort "alles klar" war und man daher auf all dies verzichtete. Tage später will der Unfallgegner dann davon nichts mehr wissen oder streitet eine Unfallbeteiligung sogar gänzlich ab.
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