Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Gutachterkosten nach Autounfall

Guten Tag,

Zu folgendem Sachverhalt benötige ich dringend Ihren Rat:
im Januar wurde mein Fahrzeug im schlimmsten Schneechaos beim Ausparken von einem anderen Fahrzeug gestreift, das aufgrund der Schneemassen nicht ausweichen konnte. Die Verursacherin hat den Schaden am gleichen Tag ihrer Versicherung gemeldet, ich sollte Fotos vom Unfallschaden, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt und einen Bericht zum Unfallhergang schicken, was ich auch getan habe. Die Schuldfrage wurde geklärt und die Verursacherin bekam die volle Schuld. Kurze Zeit später erhielt ich einen Scheck in Höhe von 200 Euro und einige Zeit später ein Schreiben, in dem mir die Versicherung eine weitere Zahlung in Höhe von 450 Euro anbietet und dafür auf weitere Maßnahmen wie etwa eine Gegenüberstellung verzichtet. Da der Kostenvoranschlag der Werkstatt aber über 900 Euro lautete und die Schuldfrage geklärt war, habe ich dem nicht zugestimmt und so kam es zur Gegenüberstellung mit einem von der Versicherung beauftragten Gutachter. Nach 8 Wochen dann heute ein Schreiben der Versicherung, in dem es heißt, dass der Schaden an meinem Fahrzeug laut Gutachten nicht vom Fahrzeug der Verursacherin stammt und daher der Schaden abgelehnt wird. Die 200 Euro soll ich zurückzahlen und zudem fordert die Versicherung nun die Kosten für das Gutachten in Höhe von 1.100 Euro!!!!!!!

Das kann doch nicht sein, oder? Wieso soll ich jetzt den Gutachter zahlen? Soll ich auch noch dafür bezahlen, dass mir jemand reingefahren ist und derjenige die Schuld auch anerkannt hat?!?

Wie kann ich nun gegen die Versicherung vorgehen) Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe (wie das meist in so einem Fall ist!), will der Gang zum Anwalt gut überlegt sein...

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Gespeichert von Rechtsanwalt Sv... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

erfahrungsgemäß wird es in Ihrem Fall aber nicht mehr ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalt gehen. Zu diesem hätten Sie im Übrigen nach einen unverschuldeten Autounfall direkt gehen sollen, da die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwaltes als Schadensfolge tragen muss.

MFG

RA Kienhöfer

Gespeichert von Rechtsanwalt Vo... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

leider haben Sie zwei Fehler gemacht. Sie haben auf die Hinzuziehung der Polizei oder zumindest eine Dokumentation des Unfalls (mit Anerkenntins des Hergangs durch den Unfallgegner) verzichtet. Jetzt ergeben sich aus diesem Versäumnis rechtliche Schwierigkeiten, insbesondere Beweisschwierigkeiten. Zweiter Fehler: Sie waren nicht sofort beim Anwalt, sondern haben sich auf das "Eingelulle" der Versicherung eingelassen. Die Versicherung ist aber Ihr Gegner! Deren Ziel ist es, Ihnen möglichst wenig zu zahlen.
Was lernen wir daraus? Möglichst umfassend Beweise sichern (Polizei hinzuziehen, Fotos machen, dem Gegner schriftliche Erklärungen -siehe Link "Unfallbericht" - abringen. Als Verkehrsanwalt habe ich öfters den Fall, dass am Unfallort "alles klar" war und man daher auf all dies verzichtete. Tage später will der Unfallgegner dann davon nichts mehr wissen oder streitet eine Unfallbeteiligung sogar gänzlich ab.

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