Guten Tag,
heute musste ich leider mit ansehen, wie ein Mitarbeiter des örtlichen Ordnungsamtes mir ein Knöllchen ausstellte - wegen Parken auf dem Gehweg mit Behinderung.
Das Problem ist, das es sich aus meiner Sicht 1) gar nicht um einen Gehweg handelt und 2) kaum eine Behinderung stattgefunden haben kann, weil dieser \\\"Gehweg\\\" über 5 Meter breit ist und mein Auto nur 1,81 Meter - es Stand mittig auf dieser Fläche also war links und recht jeweils über 1,5 Meter Platz.
Ich habe unter folgender Adresse zwei Bilder von Google Earth abgelegt.
Auf dem einen sieht man den Straßenverlauf - dieser hat die Form eines schmalen U.
Auf dem anderen habe ich die besagte Fläche eingezeichnet, weil diese Teilweise von einem Dach überragt wird, sowie eine maßstabsgetreue Abbildung eines Auto des von der Größe her meinem entspricht:
http://gallery.me.com/malte.synmedico#100023/theaterstr&bgcolor=black
Zu diesem Sachverhalt stelle ich mir folgende Fragen.
1) Muss diese Fläche nicht per Schild als Fußgängerweg gekennzeichnet sein? Es ist ja nicht offensichtlich. Weder verläuft der \\\"Weg\\\" parallel zur Fahrbahn, noch hat der \\\"Weg\\\" die klassische Form eines Weges zudem ist von der Straße kommend der Bordstein durchgehen abgesenkt. Ich hielt es für eine Auffahrt zu Privatgelände denn direkt neben dieser Fläche ist der Eingang zu dem Versandcenter bei dem ich etwas abgeliefert habe.
2) Gibt es einen Unterschied zwischen Halten und Parken auf dem Gehweg?
Ich habe mich nicht weiter als 5 Meter vom Fahrzeug entfernt, hatte es durch das Schaufenster die ganze Zeit im Blick und war zudem am Entladen von Versandgütern - Der Vorgang dauerte auch nicht länger als 3 Minuten
3) Gibt es einen Richtwert aber welcher Restbreite des Gehwegs eine Behinderung vorliegt - Wie gesagt links und recht von meinem KFZ waren jeweils über 1,6 Meter Platz in Gehrichtung, reichlich Platz also für Fahrradfahrer, Rollstühle, AOK Shopper und Zwillingskinderwägen.
Ein normales Parken auf dem Gehweg würde ich ja ggf. noch einsehen aber eine Behinderung hat nach meine Einschätzung keines Falls stattgefunden.
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