Ich bin es noch einmal. Ich wurde vor kurzem geblitzt. Auf dem Foto bin ich zu erkennen. Allerdings ist mein KFZ seit kurzem auf meine Mutter angemeldet. Nun die Frage: Könnte sie angeben, dass sie keine Angaben zur Person machen möchte bzw. von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen möchte? Was passiert dann? Muss sie dann selbst die Kosten tragen?
Vielen Dank!
Grob skizziert gilt Folgendes
Grob skizziert gilt Folgendes:
Ihre Mutter wurde vermutlich als Zeugin von der Polizei angeschrieben. Üblicherweise finden sich dort im Schreiben Hinweise zu Zeugnisverweigerungsrechten. Ihre Mutter hat ein solches Zeugnisverweigerungsrecht. Sie muss also keine Angaben machen. Allerdings wird die Polizei daraus schließen, dass es sich um eine Person aus dem familiären Umfeld Ihrer Mutter handelt. Gern werden dann weitere Nachforschungen angestellt - auch im Wohnumfeld (z.B. durch Befragung von Nachbarn). die Polizei ist bei diesen Ermittlungen manchmal sehr kreativ und gibt nicht so schnell auf. Sollte sich der Täter jedoch nicht rechtzeitig ermitteln lassen (Stichwort Verjährung) wird das Verfahrten eingestellt. Ihre Mutter muss daher als Halterin nicht für das eigentlich zu verhängende Bußgeld einstehen.
Bei einem schweren Verstoß (Faustformel: es gibt Punkte) wird man an eine drohende Fahrtenbuchauflage denken müssen, die sich gegen Ihre Mutter richten würde.
Die Einzelheiten zu einem sinnvollen Vorgehen wird Ihnen sicher ein Verkehrsrechtler in Ihrer Nähe gern erläutern.
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