ich bin am 1.juni eventuell geblitzt worden und am 3.juni wäre meine probezeit rum gewesen. ich bin mir aber auch nicht ganz sicher ob ich belitzt worden bin. das war in einer 30er zone ich ich schätze das ich max 8kmh zu schnell war. das auto ist allerdings auch nicht auf meinen namen angemeldet. womit muss ich rechnen, probezeitverlängerung? oder geht dass dann nach dem halter des fahrzeugs?
"Bei
"Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab 40 Euro müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe je nach Schwere des Verstoßes bei einmaliger Begehung oder in Verbindung mit einem weiteren Verstoß auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde an einem Aufbauseminar teilnehmen." (siehe Rubrik "Bußgeld")
Die Behörde wird sich zuerst an den Halter wenden. Ob Ihre Mutter als Zeugin oder aber als Betroffene angeschrieben wird, hängt davon ab, ob sich anhand des Blitzerfotos Zweifel an der Fahrereigenschaft der Halterin ergeben. Das Weitere hängt vom Verhalten Ihrer Mutter ab.
Hier bleibt'S aber beim Verwarngeld.
Weiterhin gute Fahrt!
das war nicht meine mutter,
das war nicht meine mutter, war ein geschäftsauto. wann müsste ich dann was kriegen wenn ich wirklich geblitzt worden bin?
Die Verjährungsfrist beträgt
Die Verjährungsfrist beträgt zunächst 3 Monate.
Üblicherweise teilt der Betrieb, welcher Kraftfahrzeughalter ist, der Behörde auf Nachfrage mit, welchem Mitarbeiter das Fahrzeug überlassen wurde, oder fordert ein Lichtbild an. Die Behörde wendet sich dann an den benannten Mitarbeiter oder forscht nach Familienangehörigen, falls der Mitarbeiter nicht selbst gefahren ist.
ok, dann heißt es jetzt wohl
ok, dann heißt es jetzt wohl einfach abwarten, tee trinken und dann mal gucken. vielen dank auf jeden fall für die informationen!
Neuen Kommentar schreiben