Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Schon 8 Punkte, jetzt mit 142km/h geblitzt bei limit hundert

Hallo!
Ich habe jetzt 13 Jahre den Führerschein und in dieser Zeit insgesamt 8 Punkte angehäuft. letzten September habe ich vom kreis eine Verwarnung erhalten, mein Bussgeld wurde kräftig vom Regelsatz erhöt und man legte mir nahe, ein "Aufbauseminar" zu machen. Nun habe ich, bzw. mein Vater, auf den einen neuen Anhörungsbogen erhalten, 42km/h zu schnell auf der Autobahn. Jetzt habe ich im Bussgeldkatallog nachgesehen und da steht: 160 Euro bussgeld und 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Darf der Kreis das Bussgeld, die Punkte und das Fahrverbot in diesem Fall einfach erhöhen? Mit wieviel Bussgeld habe ich zu rechnen? Was ist, wenn mein Vater einfach angibt, er wäre gefahren? Kontrolliert das jemand?

Danke im Vorraus...

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
Gespeichert von Rechtsanwalt Sv... am/um

Sehr geehrter Fragesteller,

bitte nehmen Sie in ihrer Situation direkt Kontakt mit einem Verkehrsrechtsanwalt auf. Dieser nimmt dann für Sie Akteneinsicht und berät Sie über sämtliche mögliche Verteidigungsstrategien.

MFG

RA Kienhöfer

Gespeichert von Gast am/um

Naja, ich habe ja eigentlich gar nicht vor dagegen vorzugehen, mit der standart-Strafe, also Bussgeld, 1 Monat Fahrverbot und 3 Punkte kann ich "ganz gut leben"... Die Frage ist nur, ob es denn damit getan ist, ich meine der Bussgeldkatalog ist doch wohl Gesetz und die aufgeführten Strafen können nicht einfach so geändert werden, oder? Was hätte ich denn im ärgsten Fall zu erwarten?

Mfg und Danke

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