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Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Haftpflicht zahlt nicht, weil kein Fahrfehler???

Meine Frau war auf dem Weg zur Arbeit mit unserem Auto. Ein Fahrzeug überholte an einer unübersichtlichen Stelle 3 Fahrzeuge (in der Mitte meine Frau). Der entgegenkommende Verkehr musste ausweichen, kam dabei ins Schleudern und kollidierte mit meiner Frau auf ihrer Fahrspur. Das Fahrzeug ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Wir gehen von einem Haftpflichtschaden aus, da unser Unfallgegner im eigentlichen Sinne das schleudernde Fahrzeug ist. Nach Aussage ADAC-Rechtsberatung ist dies auch richtig.
Wir haben den Fall an einen Anwalt abgegeben. Dieser ist aber anscheinend mit Verkehrsrecht nicht so bewandert. Das erste Schreiben, was er aufgesetzt hatte lautete im Klartext:
„… stellt sich für unseren Mandanten die Frage, ob er seine Vollkaskoversicherung bei der … mit einer Selbstbeteiligung oder aber Ihren Versicherungsnehmer ge. § 830 Abs. 2 BGB in Anspruch nehmen soll“
Unser Anwalt checkt das glaube ich nicht wirklich, da alle anderen die Aussage mir gegenüber getroffen haben, dass dies ein klarer Haftpflichtschaden ist, da es irrelevant ist warum der Unfallgegner auf unsere Fahrbahn kam, sondern dass es so gewesen ist.
, jedoch ist die heutige Aussage, dass die gegnerische Versicherung den Fall eines Fahrfehlers der Fahrerin, des ins Schleudern gekommenen Fahrzeuges, prüft. Sollte kein Fahrfehler vorliegen, so wird die Regulierungssumme gekürzt. D.h. das wir, obwohl wir überhaupt nichts dafür können, einen Teil des Schadens mittragen müssen. Unser Anwalt würde dies Kommentarlos hinnehmen.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
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Sehr geehrter Herr "Micha K.",

ich kann Ihnen nur raten: wechseln Sie schnellstens den Anwalt und zwar sofort!

Es ist mittlerweile schon schwierig, ohne Anwalt (m./w.) seine berechtigten Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Aber nahezu unmöglich wird es, wenn man zwar einen Anwalt hat, dieser aber keinen "Plan" hat.

Also, verlassen Sie diesen Anwalt und schildern dem/der neuen Kollegen Ihre Erfahrungen. Diese(r) kann mit Ihrem derzeitigen Anwalt die Honorarfrage klären, falls der bisherige RA tatsächlich Honorar verlangen sollte.

Viel erfolg wünscht
RA Engin Özcan

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Sven Kienhöfer
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Sehr geehrter Herr "Micha K.",

de Kollegen Özcan ist vollkommen beizupflichten. Sie sollten schnellstens den Anwalt wechseln und sich an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden.

MFG

RA Kienhöfer

Gespeichert von Gast am/um

Naja, liebe Kollegen,
der Rat, den Anwalt sofort zu wechseln, ist vielleicht bei der hier vorliegenden schlechten Informationslage etwas gewagt. Zumal sich hieraus gebührenrechtliche Konsequenzen für den Empfänger des Rates ergeben. Im Zweifel würden Gebühren nämlich doppelt anfallen. Ob diese sich mit einem Schadenersatzanspruch gegen den derzeitigen Anwalt wieder aufrechnen lassen, lässt sich m.E. aufgrund der spärlichen Angaben nicht überschauen. Also Vorsicht.
Der derzeit beauftragte Kollege hat doch eine sachlich berechtigte Frage aufgeworfen. Die Regulierung über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kann lange dauern und möglicherwiese eine Klage erfordern. Der Weg über die eigene KASKO könnte da schneller sein. Den in der KASKO nicht versicherten Rest kann man immer noch mit der gegnerischen Versicherung ausstreiten. Schließlich hat der Kollege möglicherweise auch nur die Gegenseite auf eine drohende Ausweitung des Schadens hinweisen wollen, falls nicht umgehend reguliert wird.
Ehe ich den Rat zum Anwaltswechsel erteile, mache ich mir eine genaues Bild von der Arbeit des bisherigen Kollegen. Allerdings: Wenn das Vertrauen nicht (mehr) stimmt, sollte auch ein gebührenrechtliches Risiko einem Wechsel nicht im Wege stehen.

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
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Sehr geehrter Herr/Frau Kollege -in ohne Namen,

Sie schreiben zu Recht:
" ... Allerdings: Wenn das Vertrauen nicht (mehr) stimmt, sollte auch ein gebührenrechtliches Risiko einem Wechsel nicht im Wege stehen."

Das Problem mit dem Vertrauensverlust erschloß sich mir aus der Darstellung des Fragestellers. Ich habe noch letzte Woche ein riesiges Mandat - nach Anwaltsweschsel - erhalten, weil die Mandantschaft auf dem Standpunkt steht, dass der vorherige RA zu oft "Mist" geredet bzw. auch geschrieben habe und diese ist ggf. auch bereit, doppelt RA-Gebühren zu zahlen (und so was hört man wohl selten).

MfkG
RA Engin Özcan

Meiner Meinung nach gibt es für ein Mandat - auf beiden Seiten - nichts belastenderes, als fehlendes Vertrauen oder kompletter Vertrauensverlust

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