Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

Nach dem Verkehrsunfall.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
0180 5 18 18 05

Festnetz 0,14 Euro/Min.

Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Geblitzt Und Zeugenfragebogen Mit Anschließendem Besuch Der Grünen

Hallo,

folgender Sachverhalt:

am 07.04.2010 wurden Sohn (Fahrer) und Mutter (Halter) auf der BAB4/Jena Richtung Dresden/KM 171,0 geblitzt.

Es kam am 12.05.2010 ein Zeugenfragebogen an die Halterin mit folgendem Text: "Sie überschritten die zul. Höchstgeschw. außerhalb geschl. Ortschaften um 24 km/H. Zul. Geschw. 80 km/h. Festgestellte Geschw. (nach Toleranzabzug) 104 km/h." Beweis: Foto/Piezomessung, Film/Bildnr.:++++

3 Fotos auf die Rückseite des Zeugenfragebogens kopiert, 1x mit weißem Balken beim Beifahrer, 1x Fahrer größer(mit Sonnenblende unten, Sonnenbrille und Navi vor dem Kinn, 1x Nummernschild.

Mutter sendet am 21.05. den Zeugenfragebogen zurück, setzt sich irrtümlich als Fahrer ein ohne weitere Beantwortung und sendet den Bogen per Fax an die angegebene Nummer.

Am 02.06., 04.06. und 07.06. klingelt ein Herr von den Grünen - es öffnet jedoch niemand. Vorher am 07.06. spricht der Herr auf den AB der Halterin mit der Bitte um RR in einer Ermittlungssache.

Halterin ruft zurück (um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung oder Verzögerung auszusetzen). Grüner erklärt auf Nachfrage, dass es sich um eine Bußgeldsache handelt und der Fahrer w/Zustellung des Bescheides ermittelt werden muß. Halterin erklärt, dass sie den Bogen ausgefüllt und zurückgesandt hat. Grüner erklärt dass er ein Foto vorliegen hat und es ihr zwecks Fahrerermittlung zeigen muß, wobei sie die Möglichkeit hätte, die Aussage zu verweigern, um sich selbst od. die Verwandtschaft nicht zu belasten, ansonsten aber den Fahrer nennen müsse. Halterin sagt, dass sie kein Foto erhalten hat und gibt sich unwissend, aber durchaus kooperativ. Grüner sagt auf Nachfrage zu dem Datum, dass es wohl am Ostersonntag(! wäre der 04.04.) gewesen sein muß. Die beiden vereinbaren einen Termin beim Herrn Grün für den kommenden Montag, 14.06.2010.

Soweit bis hierher. Der Bußgeldbescheid würde wohl ca. 100 € kosten plus 1 Punkt, was Sohnemann ja leisten könnte, da halt leider passiert.

Nun gibt Sohnemann (28) aber zu, schon seit einigen Jahren keine Fahrerlaubnis mehr zu haben(wurde wohl entzogen, weil er nach dem Kiffen am Steuer kontrolliert wurde). Mutter (Halterin) entsetzt - was tun?
Nun kann sie den Fahrer nicht mehr angeben, weil sie sich selbst damit auch belasten würde - richtig?

Wie ist hier vorzugehen? Ersatzfahrer wird wohl nicht in Frage kommen, da Halterin ja wahrscheinlich als Beifahrerin auf dem Originalfoto zu erkennen ist?

Aussage verweigern und der Dinge harren die da kommen? Welche Strafe erhält Sohnemann dann?

Viele Grüße

Neuen Kommentar schreiben

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.