Hallo, ich bin vor kurzem mit 1,27 promille angehalten worden, ohne daß ich vorher im Verkehr auffällig geworden bin und auch sonst keine Vergehen im strafregister habe. Wie hoch wird nun meine Strafe ausfallen als Ersttäterin und wie hoch ist das Busgeldß ich bin studentin und Mutter. ich bekomme elternunabhängiges Bafög in Höhe von 761 Eur. ich habe seit 13 Jahren meinen Führerschein ohne Punkte! da ich auf dem Land wohne und ein Kind habe, bin ich auf den Führerschein angewiesen, was kommt nun auf mich zu? ich habe keine Angaben zu dem Fall gemacht, außer, daß ich angekreuzt habe, daß ich mit der einstellung des Verfahrens durch ein Busgeld einverstanden wäre und ich Studentin bin und den, oben genannten, Bafögsatz bekomme.
MfG
Lisa
Geldstrafe ca. 30 Tagessätze
Geldstrafe ca. 30 Tagessätze (ein Monatseinkommen).
Führerscheinentzug mit Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten.
Sie sollten bei der Behörde weitere Angaben zur beruflichen und familiären Notwendigkeit des Führerscheins machen oder prüfen, ob eine Sperrfristverkürzung durch Teilnahme an einer besonderen Nachschulung erreicht werden kann.
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrte Fragestellerin,
die angegebenen Werte des Kollegen liegen auch im Bereich meiner Erfahrungswerte. Hinsichtlich des Geldbuße ist noch auszuführen, dass sich die Höhe der Geldbuße nach Ihrem Einkommen berechnet, insoweit dürfte es hier doch Möglichkeiten geben die Höhe der Geldbuße nach unten zu drücken.
Ich empfehle Ihnen sich hier an einen Verkehrsrechtsanwalt zu wenden, insbesondere da Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
MFG
RA Kienhöfer
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