Die deutsche Anwaltauskunft:
Darauf können Sie sich verlassen.

24h pro Tag / 7 Tage die Woche
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Festnetz 0,14 Euro/Min.

Sobald Ihnen als Halter einer Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter "etwas passiert" ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt.

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Nach dem Verkehrsunfall.

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Am häufigsten beginnt die Arbeit der Verkehrsanwälte direkt nach einem Unfall: Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, können Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Deutsche Anwaltauskunft: 24-Stunden-Service.

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Sobald Ihnen als Halter eines Fahrzeuges oder als Unfallbeteiligter »etwas passiert« ist, bekommen Sie unter der Deutschen Anwaltauskunft sofort Kontakt zu einem Verkehrsanwalt. Rufen Sie rechtzeitig an – bevor sich Ihre Situation verschlimmert...

Was Sie beim Neuwagenkauf beachten sollten.

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Wenn der Käufer schon bei der Übergabe des Autos Mängel feststellt oder das Auto anders als bestellt geliefert wird, braucht der Käufer es nicht abzunehmen. Der Verkehrsanwalt berät den Käufer, welche Alternativen im konkreten Fall zur Verfügung stehen und für den Käufer wirtschaftlich sinnvoll sind.

Wer für den Schaden aufkommt.

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Als Eigentümer können Sie nach einem Unfall grundsätzlich selbst bestimmen, ob, wann, wie und von wem Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen. Bitte informieren Sie sich über wesentliche Details zum Haftpflicht- und Kaskoschadensersatz in unserer Rubrik »Verkehrsunfall«.

Wer den Sachverständigen beauftragt.

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Nach einem Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich immer einen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens zur Feststellung des Schadens an seinem Fahrzeug beauftragen. Ob er Erstattung der Kosten für das Gutachten verlangen kann, hängt aber davon ab, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelt.

Unfall nicht verursacht - eigene Versicherung will aber zahlen

Ich bin auf einen Kreisel zugefahren(außerorts, kurz nach der Stadt, Tempolimit 50).

Ich sehe ein Auto von links im Kreisel anfahren, fahre langsam Richtung Kreisel weiter.
Das andere Auto (auch Tempolimit 50, Autobahn endet aber kurz vom Kreisel) zischt an mir vorbei und rattert auf eine Insel und sägt dabei ein Begrenzungschild ab.

Ich fuhr dann in den Kreisel ein und hielt nebem dem anderen Auto am Rand (meine Bürgerpflicht!! und kein Schuldeingeständnis).

Er meinte, er müsse die Polizei rufen, da es ein Firmenfahrzeug sei. Alles klar, ich wartete (wegen Zeugenaussage etc., war noch völlig locker drauf)

Als die Polizei da war, behauptetet der Typ, ich wär in den Kreisel reingefahren und er hätte ausweichen müssen. Polizei hat mich mehr oder weniger ignoriert, drohte mir 3 Punkte und ein Bußgeld an, weil ich die Vorfahrt missachtet hätte. Ich hab den Verstoß schriftlich widersprochen und wir gingen von der Unfallstelle weg.

Die Polizei hat inzwischen das Verfahren gegen mich eingestellt.

Jetzt telefonierte ich mit meiner Versicherung, die wollen den Schaden zahlen, da ich Schuld sei!!!!!!

Das Auto sei ja ein Firmenwagen und der Fahrer sei so der Zeuge - da hätte ich schon keine Chance mehr dagegen!

Was kann ich da jetzt machen???

Bild des Benutzers Rechtsanwalt Engin Özcan
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Sehr geehrter Fragesteller,

dieses Problem können Sie nicht alleine lösen, daher wäre es wirklich falsch hier darzulegen, was Sie machen bzw. nicht machen sollten.

Was Sie auf jeden Fall machen MÜSSEN: sofort Termin bei einem Verkehrsrechtler (m./w.) vereinbaren. Diese(r) wird dann nicht nur die Örtlichkeit kennen, sondern auch die geltend gemachten Ansprüche abwehren können.

Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan

Gespeichert von Gast am/um

Die Abwehr der gegnerischen Ansprüche wird aber Ihre Rechtsschutzversicherung nicht tragen. Grund: Dies ist das Risiko, welches durch die Kraftfahrthaftpflicht gedeckt ist. Ihre Versicherung reguliert nach eigenem Ermessen. Es wäre daher mit der eigenen Versicherung zu besprechen, ob die Regulierung sachgerecht ist oder aber die Abwehr der erhobenen Ansprüche. Wenn's nicht nach Ihren Vorstellungen läuft, so wäre später zu klären, ob Sie zu Recht höher gestuft werden.

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