Ich bin auf einen Kreisel zugefahren(außerorts, kurz nach der Stadt, Tempolimit 50).
Ich sehe ein Auto von links im Kreisel anfahren, fahre langsam Richtung Kreisel weiter.
Das andere Auto (auch Tempolimit 50, Autobahn endet aber kurz vom Kreisel) zischt an mir vorbei und rattert auf eine Insel und sägt dabei ein Begrenzungschild ab.
Ich fuhr dann in den Kreisel ein und hielt nebem dem anderen Auto am Rand (meine Bürgerpflicht!! und kein Schuldeingeständnis).
Er meinte, er müsse die Polizei rufen, da es ein Firmenfahrzeug sei. Alles klar, ich wartete (wegen Zeugenaussage etc., war noch völlig locker drauf)
Als die Polizei da war, behauptetet der Typ, ich wär in den Kreisel reingefahren und er hätte ausweichen müssen. Polizei hat mich mehr oder weniger ignoriert, drohte mir 3 Punkte und ein Bußgeld an, weil ich die Vorfahrt missachtet hätte. Ich hab den Verstoß schriftlich widersprochen und wir gingen von der Unfallstelle weg.
Die Polizei hat inzwischen das Verfahren gegen mich eingestellt.
Jetzt telefonierte ich mit meiner Versicherung, die wollen den Schaden zahlen, da ich Schuld sei!!!!!!
Das Auto sei ja ein Firmenwagen und der Fahrer sei so der Zeuge - da hätte ich schon keine Chance mehr dagegen!
Was kann ich da jetzt machen???
Sehr geehrter Fragesteller,
Sehr geehrter Fragesteller,
dieses Problem können Sie nicht alleine lösen, daher wäre es wirklich falsch hier darzulegen, was Sie machen bzw. nicht machen sollten.
Was Sie auf jeden Fall machen MÜSSEN: sofort Termin bei einem Verkehrsrechtler (m./w.) vereinbaren. Diese(r) wird dann nicht nur die Örtlichkeit kennen, sondern auch die geltend gemachten Ansprüche abwehren können.
Viel Erfolg wünscht
RA Engin Özcan
Die Abwehr der gegnerischen
Die Abwehr der gegnerischen Ansprüche wird aber Ihre Rechtsschutzversicherung nicht tragen. Grund: Dies ist das Risiko, welches durch die Kraftfahrthaftpflicht gedeckt ist. Ihre Versicherung reguliert nach eigenem Ermessen. Es wäre daher mit der eigenen Versicherung zu besprechen, ob die Regulierung sachgerecht ist oder aber die Abwehr der erhobenen Ansprüche. Wenn's nicht nach Ihren Vorstellungen läuft, so wäre später zu klären, ob Sie zu Recht höher gestuft werden.
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